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letzte Antwort am 08.07.2021 13:54:13 von LF
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NG
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
101 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community,

bei uns ist jetzt aufgefallen, dass eine Rückzahlung (12 Monatsraten) nicht richtig hinterlegt wurde. Es wurde für ein Jahr das Steuer-/und SV-Brutto reduziert, aber der eigentliche Rückzahlungsbetrag nicht einbehalten.

Es wurde entschieden, dass der MA den Betrag X behalten darf. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich das für die SV korrigieren kann, da ja schließlich für den Betrag wegen der Reduzierung keine Beiträge geflossen sind.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Vielen Dank und einen schönen Tag 😊

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
75 Mal angesehen

Hm, wieso sollte aufgrund einer Rückzahlungsverpflichtung das Steuer-/SV-Brutto herabgesetzt werden? Handelt es sich bei der Rückzahlung nicht um einen Nettoabzug?

 

Meinem Verständnis nach zählt alles wa "behalten werden kann" zu steuer- und sv-pflichtigem Brutto.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste also lediglich das Brutto wieder auf den ursprünglichen Betrag hochgesetzt werden (ab Reduzierung).

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letzte Antwort am 08.07.2021 13:54:13 von LF
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