In dem Dokument informiert die DATEV über die Vorgehensweise einer Zahlung zum Ausgleich von Rentenminderungen.
Leider fehlen relevante Informationen:
- Über die Lohnart „4250 Ausgleich Rentenabschlag stfr.“ werden maximal 50 % des Gesamtbeitrags erfasst. Unter welcher LA sollen die anderen 50%, die üblicherweise vom Arbeitnehmer (aus dessen Nettoeinkommen) stammen, geschlüsselt werden? (LA 4250 darf ja nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, wenn auch vom Arbeitnehmer mindestens derselbe Betrag, also die anderen 50%, aus dem Netto heraus gezahlt werden.)
- Worüber findet die Meldung der vom Arbeitnehmer gezahlten Rentenversicherungsbeiträge statt, die in die Zeile 23a der Lohnsteuerbescheinigung gehören?
- Wie soll die Zahlung an die Rentenversicherung gesteuert werden, die nur 2 Teilzahlungen im Jahr annehmen? (Info aktuell heute bei der DRV angefragt, s. 3. Absatz auf https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/Rentenminderung_2022_04_25.html). Eine monatliche Überweisung über die individuellen Zahlungen lehnt die DRV ab!
Hat jemand dazu schon Lösungen gefunden? Das Dokument 1025922 wirft für mich mehr Fragen auf, als es beantwortet und scheint eher mit heißer Nadel gestrickt zu sein.