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Rückwirkende Gehaltserhöhung und EEL

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letzte Antwort am 21.03.2016 12:25:12 von Verena_Heinlein
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

kann jemand mir das nochmal erklären?

Es geht um eine rückwirkende Gehaltserhöhung, die im Programm erfasst wird in/ ab Bearbeitungsmonat 01.01.2015.

Soweit so gut. Leider wird nun die Entgelt-Bescheinigung von damals auch neu erstellt.

Also wurde die Gehaltserhöhung wieder rausgenommen und unter der Fehlzeit/ Lasche Arbeitsentgelt ein Häkchen für "Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben" gesetzt.

Gehaltserhöhung wieder eingegeben aber leider wieder eine geänderte Bescheinigung erstellt.

Wie kann die Gehaltserhöhung realisiert werden ohne eine neue Bescheinigung zu erzeugen?

Grüße

N.Troike

kadettkadett
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Guten Morgen,

eventuell hilft es, in der Auswertungssteuerung die Liste für EEL temporär nur auf Rückübertragung (ohne DÜ an Institution) zu schlüsseln.

Gruß Stefan

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

der Vorschlag von Stefan, die Datenübermittlung der EEL-Auswertung heraus zu nehmen, ist nicht sinnvoll. Wenn Sie in einem Monat mehrere Unterbrechungen geschlüsselt haben, hätte dies zur Folge, dass gar kein EEL-Antrag mehr übermittelt wird.

Grundsätzlich ist das Festschreiben der Zeiträume und Beträge sinnvoll, wenn eine Meldung bereits übermittelt ist und sich nachträglich die laufenden Entgelte ändern. Wenn die Vereinbarung über die Änderung des Entgeltes erst nach Beginn der Arbeitsunterbrechung abgeschlossen wurde, darf diese nicht in der Meldung berücksichtigt werden. Dafür kann das Kontrollkästchen „Zeiträume und Beträge festschreiben“ verwendet werden. Wir gehen davon aus, dass dies bei Frau Troike der Fall ist.

@ Frau Troike: Wenn sich jedoch zusätzlich andere Angaben aus einer EEL-Meldung ändern, wie z. B. der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose, dann wird die bereits bestehende EEL-Meldung storniert und neu erstellt. Jedoch enthält diese die festgeschriebenen Zeiträume und Beträge.

Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.03.2016 12:25:12 von Verena_Heinlein
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