Guten Morgen zusammen,
im Unternehmen finden 2x in der Woche Corona-Selbsttests durch die Mitarbeiter statt.
Wenn nun hier ein Test positiv aussieht, soll sich der Mitarbeiter durch Anweisung des AG nach Hause begeben und dies durch einen PCR nachprüfen lassen.
Wie verhält es sich in der Zeit zwischen Selbsttest und PCR-Test? Hier liegt ja meines Wissens keine auferlegte Pflicht zur Quarantäne durch eine Institution vor.
Ist es dann Freistellung?
(Wir benutzen hier Selbsttests durch die MA selber, keine meldepflichtigen Schnelltests durch geschultes Personal.)
Danke für eine Info!
Guten Morgen.
Wir hatten auch schon das gleiche Problem und unser Mandant hat den Arbeitnehmer zum Arzt geschickt damit er für diese Zeit eine Krankschreibung hat. Damit bleibt der AG aber auf den Kosten sitzen.
Besser währe sich von dem zuständigen Gesundheitsamt eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, damit man eine Entschädigung nach IFSG beantragen kann.
MFG
Guten Morgen,
eine Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz setzt nach unserem Verständnis voraus, dass der § 616 BGB (arbeits-) vertraglich ausgeschlossen ist.
Für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könnte ebenfalls die Grundlage fehlen. Im besten Falle weist der Selbsttest ein falsch positives Ergebnis aus, der Mitarbeitende ist also nicht arbeitsunfähig erkrankt. Mithin bleibt also nur die bezahlte Freistellung zu Lasten des Arbeitgebers.
Beste Grüße!
Vielen Dank für die Antworten bis hierhin.
Ja, es geht mit im Moment nicht um die Entschädigung oder eine eventuelle Krankschreibung die man holen könnte, sondern um die tatsächliche Rechtslage, wenn ein Selbsttest positiv aussieht und der Arbeitgeber den MA bis zu einem Test nach Hause schickt.
Der Mitarbeiter ist dann ja nicht in Quarantäne, darf sich normal frei bewegen bis zum Zeitpunkt des PCR-Tests.
Die Lage zwischen PCR-Test und Ergebnis ist dann ja wieder klar definiert.
Von daher gehe ich im Moment auch von einer Freistellung aus.
(Bei einem Selbsttest darf ja auch niemand etwas bestätigen, ob positiv oder negativ.)
In diesem Falle hatten wir ein Schreiben vom Gesundheitsamt für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bis zum negativen PCR Test zu Hause bleiben sollte.