Sehr geehrte Community,
in der aktuellen Lohnabrechnung habe ich endlich die Auswertung "Berechnungsschema Pfändung" entdeckt und bin dabei auf eine Unstimmigkeit gestoßen:
In der Berechnung wird eine Einmalzahlung (wie beispielsweise das Urlaubsgeld) korrekterweise nicht im Pfändbaren Brutto berücksichtigt, allerdings werden alle darauf angerechneten SV- und Steuerabzüge INKLUSIVE der Einmalzahlung herangezogen, was das gesamte Pfändungsnetto selbstverständlich verringert und somit einen, meiner Meinung nach, falschen Pfändbaren Betrag ausgibt.
Wie kann ich hinterlegen, dass für die Pfändungsberechnung Einmalzahlungen nicht in den steuerlichen und Sv-pflichtigen Abzug einberechnet erden? Unter der Lohnart der Einmalzahlung konnte ich nichts finden und auch in der Pfändungsmaske habe ich keine Möglichkeit gefunden...
Vielen Dank schon einmal für Hilfen und Anregungen!
Hallo,
gerne schauen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an, bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Servicekanal an uns.