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Nettolohn Empfänger und KUG

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letzte Antwort am 06.05.2020 07:47:24 von Saskia88
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Saskia88
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Hallo,

 

ich habe einen Mandanten, der hat bei 2 Arbeitnehmern vertraglich eine Nettolohn Vereinbarung getroffen.

Nun fallen genau die beiden Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

 

Gesagt getan, ich habe die Vorgehensweise Berechnung KUG Lohn und Gehalt angewendet und habe den Fehler #LN10453 erhalten.

Und dann ging es los. Ich habe recherchiert und am Donnerstag (30.4.) ein Seminar bei Datev gehabt nur leider hat mir beides kein Erfolg bzw. ein Ergebnis gebracht.

 

Was ist der gekürzte Bruttobetrag des Nettolohns? Was ist "Veränderung Istentgelt"? Was ist "Veränderung Sollentgelt"?

 

Habe dort nach bestem gewissen etwas eingetragen, aber immer hat sich was geändert.

 

Gibt es bei den Nettolohnempfängern eine Vereinfachung zum Berechnen von KUG?

 

Ich freue mich über schnelle Hilfe.

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Vielleicht lässt sich da vom hochgerechneten Brutto ausgehen?

Also anstatt der 2102 die 2000 eintragen?

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Saskia88
Beginner
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Also ab dem Monat, wo Kurzarbeit beginnt, die Lohnart von 2101 auf 2000 ändern, sodass es ein einfacher Gehaltsempfänger wird?

 

Geht das so einfach oder müsste dann der Vertrag angepasst werden?

 

Vielen Dank für die Hilfe, aber irgendwie ist meine Frage damit noch nicht vollständig beantwortet 😕

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
399 Mal angesehen

Das wäre zunächst mein Versuch, um die Werte durch LuG errechnen zu lassen.

 

Anschließend wäre mein Versuch, die Lohnart wieder zu wechseln auf 2000 und unter AN/Besonderheiten/Kurzarbeit das "echte" Sollentgelt zu hinterlegen.

 

Wenn dann die Probe gleiche Werte ergibt, sollte es funktionieren 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei Mitarbeitern mit einer Nettolohn-Vereinbarung und Kurzarbeit haben, kann aktuell keine automatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes erfolgen.


Sie erhalten folgenden Hinweis #LN10453:


Es soll die Nettolohnlohnart und gleichzeitig Kug abgerechnet werden. Der Nettolohn kann bei Kug nicht automatisch beim Soll-/Istentgelt berücksichtigt werden. >> Erfassen Sie den gekürzten Bruttobetrag des Nettolohns beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten Registerkarte Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung in 'Veränderung Istentgelt' und gegebenenfalls den ungekürzten Bruttobetrag in 'Veränderung Sollentgelt'.


Geben Sie in diesen Fällen das Soll- und Ist-Entgelt manuell in Lohn und Gehalt ein. Beachten Sie hierbei die Punkte 3.6.2 Selbstberechnetes monatliches Soll-Entgelt und 3.6.3 Selbstberechnetes monatliches Ist-Entgelt im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt.


Das erfasste Soll-Entgelt (Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit) und Ist-Entgelt (Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung) wird vorrangig für die Berechnung des Kurzarbeitergelds herangezogen.


Eine Eingabe in den Monatsstammdaten in den Feldern "Veränderung Istentgelt (Eingabefeld)" und "Veränderung Sollentgelt (Eingabefeld)" ist nicht zwingend notwendig. Beachten Sie hierzu auch die Direkthilfen in Lohn und Gehalt.


Die Ermittlung des Brutto-Istentgelts erfolgt auf Basis des Netto-Lohns. Nach der Kürzung des Netto-Lohns wird dieses auf das Brutto hochgerechnet.

 

Freundliche Grüße 

 

Nina Schöneweis 

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Saskia88
Beginner
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Vielen Dank für Ihre Hilfe

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letzte Antwort am 06.05.2020 07:47:24 von Saskia88
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