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Nachzahlung Weihnachtsgeld LuG

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letzte Antwort am 04.01.2021 09:24:29 von Roswitha1
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Roswitha1
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe den Dezember bereits abgeschlossen. Möchte nun aber nachträglich einem MA Weihnachtsgeld zahlen.

Reicht es, wenn ich den Betrag im Januar für Dezember als Nachzahlung abrechne. Oder muss ich noch etwas beachten, wegen Jahreswechsel?

 

Danke für Eure Hilfe.

 

LG

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
489 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie können das Weihnachtsgeld auch noch rückwirkend für Dezember mit der Januarabrechnung ausbezahlen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Nachberechnungen in das Vorjahr grundsätzlich das Zuflussprinzip angewandt wird. Dies bedeutet, dass der nachberechnete Bezug in das Jahr 2021 fließt und auch dort in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird.

 

Soll der Bezug in das Vorjahr per Entstehungsprinzip abgerechnet werden, so kann das Zuflussprinzip innerhalb der ersten drei Januarwochen aufgehoben werden. Dazu hinterlegen Sie in den Stammdaten des Mitarbeiters unter Steuer l Besonderheiten in der Gruppe Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr im Feld Mitarbeitereinstellung den Eintrag Entstehungsprinzip.
Der nachberechnete Betrag wird dann dem Vorjahr zugeordnet und eine Lohnsteuerbescheinigung entsprechend neu aufbereitet.


Wichtiger Hinweis aufgrund Lohnsteuer-Richtlinie ab 2021:
In LODAS und Lohn und Gehalt konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen.



Informationen dazu finden Sie in folgenden Dokumenten:

Dokument 5303336 - Nachberechnung in das Vorjahr erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt)

Dokument 1034430 - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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Roswitha1
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
458 Mal angesehen

Guten Morgen und ein frohes neues Jahr wünsche ich allen,

 

das Weihnachtsgeld habe ich nach dem Entstehungsprinzip gebucht.

Nun habe ich aber noch Nachtschichtzuschläge aus Dezember. Wir berechnen die Zuschläge

immer einen Monat rückwirkend.

 

Eigentlich gehören diese Zuschläge ja auch in den Dezember (Entstehungsprinzip) aber wird

das praktisch wirklich immer so gehandhabt, oder wird das als Zuflussprinzip gebucht? Sonst

bekommen ja alle betroffenen Mitarbeiter eine korregierte Lohnsteuerbescheinigung.

Wie macht Ihr das?

 

LG

 

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letzte Antwort am 04.01.2021 09:24:29 von Roswitha1
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