Hallo zusammen,
ich bin Anfänger was Datev betrifft, muss aber folgendes Thema lösen. AG muss nachträglich vorher in Abzug gebrachte Gehaltsteile nachversteuern und verbeitragen.
Bsp. wie es bisher lief (alle Werte ausgedacht):
Gehalt = 1000€
Gehaltsreduzierung = -50€
Gesamtbrutto = 950€
Annahme Netto 600€
Jetzt müssen diese 50€ versteuert und verbeitragt werden, aber so, dass es dem Arbeitnehmer keine Nachteile dadurch entstehen, das heißt, dass er am Ende das gleiche Netto (600€) rausbekommen muss. Ich hatte folgenden Ansatz überlegt:
Gehalt LL = 1000€
Gehaltsreduzierung LL =-50€
LL = 50€
Gesamtbrutto = 1000€
Annahme Netto = 625€
Abzug Netto aus (50€) = -25€
Gesamtnetto = 600€
Dafür habe ich eine Nettohochrechnungs-Lohnart mit Folgelohnart Netto-Abzug angelegt. Mein erstes Problem ist, dass ich vorher berechnen muss, wieviel Netto aus den 50€ sich ergibt. Mein zweites Problem ist, dass wenn ich eine Nachberechnung ins Vormonate mache und ich das Netto vorgebe, kommt ein anderes Brutto raus als die 50€. Zudem kommt es noch, dass das System bei den Mitarbeitern, die schon mal in den Vormonaten eine Nettohochrechnung gehabt haben, an dieser Stelle eine Nachberechnung ausführt, obwohl ich diese Posten nicht betrachte.
Meine nächste Überlegung war, ob es nicht möglich wäre eine Bruttolohnart (=50€) zu nehmen aus der die Steuer und SV berechnet wird und das Netto daraus unten wieder automatisch abziehen lassen. Aber da habe ich keine Ahnung wie ich das in Datev hinterlegen kann, dass dies so geschieht und ob es überhaupt möglich ist, so vorzugehen? Da mir der Bruttobetrag bekannt ist, ist es für mich einfacher damit zu arbeiten, als jedes mal in jedem vergangenen Monat ein Netto zu berechnen und diese vorzugeben.
Kann mir da jemand helfen? Kennt ihr die Lohnarten mit den ich am besten den zweiten Lösungsansat realisieren kann?
Für jegliche Lösungsvorschläge bin ich sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Eigentlich kann hierfür ganz unkompliziert der Nettobetrag (50) mit der Standardlohnart 2770 erfasst werden.
Dadurch wird eine Hochrechnung generiert, und es entstehen 2780 für Übernahme SV durch AG und 2790 für Übernahme Steuer auf übernommene SV AG.
Und nicht vergessen, die Lohnarten zu kontieren 🙂
Im Nettobereich entsteht dann die Folgelohnart 9011.