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Nachberechnung oder Wiederabrechnung?

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letzte Antwort am 01.03.2016 15:38:07 von r_borchert
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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo,

ein Mitarbeiter hat heute eine Krankmeldung für den 29.02.2016 abgegeben, die Abrechnung des Lohns ist bereits gelaufen. Mache ich nun eine Nachberechnug im 03/2016 oder lieber einer Wiederabrechnung des 02/2016?

Vielen Dank im Voraus!

R. Borchert

carmenliebich
Einsteiger
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Hallo Frau Borchert,

ich kann hier nur für LODAS sprechen, wie es in L&G ist weis ich nicht.

Es ist nicht notwendig extra eine Wiederabrechnung zu machen, da sich das ganze ja im Hintergrund abspielt für die Umlage U1.

Da es Lohnfortzahlung gibt ändert sich am Gehalt nichts. Sollte der MA Stundenlohn haben müssen Sie es extra eintragen, damit die U1 greift, aber auch da ändert sich in der Regel nichts an der Auszahlung, außer der Durchschnitt der letzten 3 Monate ist viel höher.

Liebe Grüße

Carmen Liebich

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r_borchert
Aufsteiger
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Hallo Frau Liebich,

ich arbeite auch mit LODAS, habe ich vergessen zu erwähnen, entschuldigung.

Dann reicht es also, wenn ich in 03/2016 einen Nachberechnung mache?

Nun habe ich ja leider schon die vollen Stunden als normalen Stundenlohn abgerechnet und die Lohnfortzahlung nicht berücksichtigen können.

Liebe Grüße

Rebecca Borchert

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carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Hallo Frau Borchert,

es reicht trotzdem mit einer Nachberechnung. Der Stundenlohn sollte dann in Erfassungstabelle/ Nachberechnung um die Anzahl der Std(vermutlich -8,00)Lohnart Stundenlohn gekürzt werden und mit Lohnart LFZ (145 Entgeltfortzahlung Std Basis) im Plus eingetragen werden. Wenn sie die Lohnart richtig angelegt haben bekommen Sie automatisch den 3 Monats Schnitt.

Liebe Grüße

Carmen Liebich

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heckerlein
Fachmann
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r_borchert
Aufsteiger
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Super, vielen Dank

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letzte Antwort am 01.03.2016 15:38:07 von r_borchert
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