Hallo liebe Community,
wir haben folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter sollte ab 24.05.2024 in Elternzeit gehen. - Er hatte jedoch am 24.04. einen Arbeitsunfall, die Krankschreibung lief dann bis Ende Mai.
Die Elternzeit haben wir dann verschoben auf Beginn 24.06. - nun jedoch wurde die Krankschreibung nochmals verlängert bis 02.07. - Eine weitere Verschiebung der Elternzeit ist dieses Mal NICHT gewünscht, sie soll dann regulär am 24.06. starten.
Verletztengeld erhält der Mitarbeiter ab 05.06..
Erfasse ich nun die Fehlzeit wie folgt?
24.04. - 04.06. -> Entgeltfortzahlung mit AU
05.06. - 23.06. -> Verletztengeld bei Krankheit
24.06.-23.07. -> Elternzeit
Oder muss ich den Bezug vom Verletztengeld länger erfassen?
Ich danke für euren Input! 😉
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Fehlzeiten erfasst werden sollen.