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Minusstunden nach Austritt

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letzte Antwort am 15.07.2020 15:07:35 von ChristinaSorglos
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

es geht um einen Mitarbeiter, der schon ausgetreten ist.

Jetzt hat man erkannt, dass er ja noch Minusstunden aufgebaut hat.

 

Hatte jemand sowas schon mal?

Könnte das jetzt, nach Austritt noch im Brutto als Minuswert erfasst werden?

?Bearbeitungsmonat, ...

Wird dann die SV und Steuer selbständig verrechnet mit dem Gesamtwert aller Mitarbeiter?

 

Arbeitsrechtlich wäre es nicht abzurechnen, oder?

Ich hatte im Internet gelesen, dass die gar nicht nicht verrechnet werden dürfen.

Also würden wir darauf sitzen bleiben?

 

Grüße

Nico

 

 

carmenliebich
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Hallo Nico,

 

arbeitsrechtlich dürfen keine Minusstunden bei Austritt verrechnet werden.

 

Grüße Carmen

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ChristinaSorglos
Einsteiger
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Hallo Nico,

 

bei uns ist es schriftlich geregelt, dass evtl. entstehende Minusstunden mit dem letzten Abrechnungsmonat in Abzug gebracht werden. 

 

Sollte so ein Fall vorkommen, werden die Stunden bzw. das Gehalt (Lohn- bzw. Gehaltsempfänger) entsprechend gekürzt und durch einen Hinweistext auf der Lohnabrechnung dokumentiert. Somit wird für den Monat ja ein geringerer Lohn bzw. ein geringeres Gehalt ausgezahlt. Die Steuer und SV Abzüge richten sich dann nach dem reduzierten Brutto und werden automatisch berechnet. 

 

Habt ihr eine Vereinbarung über die Minusstunden bzw. das Zeitkonto? 

 

Grüße


Christina

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Christina,

 

nein, leider keine Vereinbarung aus dem Personalbüro bekannt.

 

Wenn es jemand vereinbart hat und es erst NACH dem Austrittsmonat abgerechnet würde...

Ginge das überhaupt?

Es würde durch die negative Eingabe im Brutto im Bearbeitungsmonat ein Minus im Netto entstehen, 

was der Mitarbeiter dann überweisen müsste.

Wie würde das mit der Steuer und SV funktionieren?

Würden die Abgaben ordnungsgemäß rückgängig (verrechnet) gemacht werden vom Programm?

 

Grüße und vielen Dank

Nico

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ChristinaSorglos
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Nachricht 5 von 8
1078 Mal angesehen

Hallo Nico,

 

die nachträgliche Abrechnung ist in Datev kein Problem. Ich habe letzte Woche erst eine Nachzahlung für einen ausgeschiedenen Mitarbeiter (Austritt im Mai) erzeugt, die Korrektur wurde im Monat Juni erstellt, bezogen auf den Mai. Ich habe also eine "Null" Abrechnung für den Juni erhalten, mit einer Korrektur der Abrechnung Mai, unter Berücksichtigung seiner dort geltenden Steuerabzugsmerkmalen.

 

Die entsprechenden Korrekturen für die Steuer und SV laufen im Hintergrund automatisch.

 

Ich würde die Minusstunden entsprechend korrigieren und dem Mitarbeiter einen freundlichen Brief zukommen lassen, dass er den Betrag X bis zum Tag x auf das angegebene Firmenkonto zu überweisen hat. Ob er rechtlich dazu verpflichtet ist, weiß ich leider nicht, aber ein Versuch ist es wert. 🙂

 

Grüße


Christina 

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ChristinaSorglos
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo Carmen,

 

generell nicht? Oder nur, wenn keine Vereinbarungen bestehen? 

 

Grüße


Christina

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carmenliebich
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo Christina,

 

die Rechtsprechung sagt: "Fehlt eine Regelung, wie mit einem negativen Arbeitszeitguthaben umzugehen ist, wird der Arbeitnehmer dies nicht abarbeiten müssen (zurückzahlen). Ein negatives Zeitguthaben stellt einen Lohn- und Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. siehe Landesgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 26.03.2008, Az:. 2 Sa 314/07"

 

Grüße

 

Carmen

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ChristinaSorglos
Einsteiger
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Hallo Carmen,

 

super, lieben Dank. Dann sind wir ja auf der sicheren Seite. 

 

Grüße


Christina

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7
letzte Antwort am 15.07.2020 15:07:35 von ChristinaSorglos
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