Hallo,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Wir haben einen Mandanten. Dieser hat einen Minijobber eingestellt. Die Person übt alle drei Monate, einen zusätzlichen Minijob aus. Muss ich bei der Sozialbeschäftigung die Mehrfachbeschäftigung anklicken?
Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.
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Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, ob in diesem Fall eine Mehrfachbeschäftigung vorliegt.