Hallo,
bei der Abrechnung von Einmalzahlungen bis März kommt es vor, dass aufgrund SV-Luft im Vorjahr, die Prämie im Vorjahr verbeitragt wird.
Durch die Änderung der Lohnmeldung für die Berufsgenossenschaft auf Entstehungsprinzip bin ich mir unsicher, ob diese in das Vorjahr verlagerten Entgelte auch in das Vorjahr an die Berufsgenossenschaft zu melden sind.
Da ich den Mandanten erst ab Januar 2017 betreue, musste ich unter Personaldaten SV Vorbeschäftigungswerte die Entgelte aus dem Vorjahr dafür vortragen. Ist das auch in der Lasche Vorbeschäftigungswerte UV erforderlich und erfolgt dann automatisch die Meldung an die BG?
Das Dokument zur Märzklausel ist aus 2015 - da galt für das BG-Entgelt noch das Zuflussprinzip.
Die notwendigen SVmeldungen muss ich sowieso per sv.net nacherstellen.
Wenn jedoch eine Korrektur des Lohnnachweises für 2016 zu erstellen ist - müsste ich ja für alle Mitarbeiter die Vorbeschäftigungswerte vortragen.
Da eventuell dieser Sachverhalt nicht allein nur mich betrifft - vielleicht kennt jemand eine Lösung.
Vielen Dank.
MfG Frau Teich
Hallo Frau Teich,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Wir können nur Meldungen für Zeiträume erstellen, die auch über LODAS abgerechnet wurden. Wenn Sie den Mandanten erst ab Januar 2017 übernommen haben, ist die Erstellung des Digitalen Lohnnachweises für 2016 über das Programm LODAS nicht möglich.
Wenn Sie in den Monaten Januar bis März einen Einmalbezug abrechnen und die Verbeitragung ggf. über die Märzklausel im Vorjahr erfolgt, ist ein kein neuer Lohnnachweis für 2016 zu erstellen. Unabhängig von der Märzklausel werden alle im aktuellen Jahr gebuchten Bezüge auf dem Digitalen Lohnnachweis des entsprechenden Meldejahres (in dem Fall 2017) ausgewiesen.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG