Hört sich komisch an, scheint aber so zu sein.
Wird eine Lohnabrechnung erstellt (hier 08/2021) mit einem Bruttobezug, taucht der Auszahlungsbetrag auf der Barzahlungsliste auf und der Arbeitgeber kann diese nutzen, um z.B. die Auszahlung vorzunehmen.
Stellt der Arbeitgeber aber nach der Lohnabrechnung fest, dass der AN mit einer weiteren AU-Bescheinigung angedackelt kam und somit auch die letzten Tage des Monats nicht das Ende einer Unterbrechung waren, wird die Lohnabrechnung korrigiert (Monatsabschluss zurücksetzen), mit dem Ergebnis NICHTS - keine Zahl auf der Lohnabrechnung, da im ganzen Monat eine Unterbrechung - die es vorher schon gab, z.B. Krankheit - durchgehend bestand. Alles okay!
Allerdings gibt es da ein Problem mit der Barzahlungsliste. Offenbar werden die dort hinterlegten Daten in der Weise korrigiert bzw. überschrieben (Monatsabschluss zurück, neu abrechnen, neuer Monatsabschluss), dass nur eine Zahl die vorherige Zahl (aus der ersten Lohnabrechnung) überschreibt.
Im vorliegenden Fall gab es aber nach der Korrektur keine Zahl (0) sondern eben nix.
Nix ist somit eben nicht Null und es bleibt bei einem Auszahlungsbetrag auf der Barauszahlungs-Liste. Irgendwie programmiertechnisch logisch, aber für den Arbeitgeber nicht so lustig, wenn er auf Grund dieser Liste Geld zahlt.
Im übrigen ist dies auch für den Steuerberater nicht lustig, wenn dieser umfangreicht recherchieren und das Programmverhalten nachstellen muss, der Mandant erwartet schließlich eine Antwort auf diese unrichtigen Auswertungen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Mandant immer noch an die Professionalität des Steuerberaters und der DATEV glaubt, wenn man erklären muss: "Nichts ist nicht Null".
Möglicherweise ist dies nur ein ganz individuelles Problem mit UNSEREM Lohn und Gehalt (oder wir haben was falsch gemacht), ich befürchte aber, da ist wieder eine kleiner Käfer zwischen das Programm geraten.
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt es daran, dass der Monatsabschluss zurückgesetzt wurde. Es findet praktisch eine Wiederholungsabrechnung statt, die dann eben keinen Auszahlungsbetrag ergibt. Bei uns wird die Verlängerung im Folgeabrechnungsmonat abgerechnet, und da im System Verrechnung Überzahlung Folgemonat angehakelt ist, wird der nachberechnete Abzug auf den Folgemonat übertragen, und ist somit sichtbar als Nachberechnung.
Woran es liegt ist eigentlich egal! Die Abrechnung im Folgemonat löst erst mal falsche Meldungen und Zahlungen aus, das ist nicht gut!