Liebe Mitglieder der Community,
wir haben folgende Konstellation im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld wurde ab April 2020 beantragt.
Beim Mitarbeiter musste in den Mitarbeiterdaten --> Stammdaten --> Besonderheiten --> Kurzarbeit --> abweichende Vorgaben für die Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts ein Abweichender Leistungssatz 1 erfasst werden. Grund ein Pflegekind.
Jetzt wurde uns nachträglich für den Monat April 2020 die Gewährung von Kurzarbeit versagt.
Nun im Monat Juli 2020 wäre bei regulär gewährter Kurzarbeit der eigentliche 4. Monat mit der nächsten Stufe von 77% KUG bei 100 % Arbeitsausfall.
Nun fehlt uns ja der Monat April 2020 und nach Auskunft der Agentur für Arbeit dürfen wir für Juli 2020 nur den Leistungssatz 1 mit 67 % abrechnen.
Leider bekommen wir immer für den Mitarbeiter eine Abrechnung mit 70 bzw. 77% Leistungssatz.
Wer kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
zu diesem Sachverhalt gibt es bereits folgenden Thread.