Hallo @alle,
ich habe einen Mandanten mit dem aktuellen Abrechnungsmonat 04/2022 in Lohn und Gehalt.
Diese Firma gibt es erst seit 10/2021, jetzt erst wurde eine Steuer-Nummer vergeben.
Die Mitarbeiter warten natürlich sehnsüchtig auf Ihre Lohnsteuerbescheinigungen von 2021. Muss ich diese alle händisch per Elster übermitteln?
Welche Auswertungen sollte ich Heranziehung der Daten nutzen? Habt ihr sonstige Tipps u. Tricks?
Es sind leider über 25 Mitarbeiter und ich befürchte arge Mehrarbeit 😞
Herzlichen Dank und viele Grüße
Xandoras
Hallo,
leider haben Sie in einem Lohnbestand mit dem Abrechnungsmonat April keine Möglichkeit mehr nachträgliche Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr zu erstellen.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip grundsätzlich nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
In LODAS und Lohn und Gehalt konnten Sie das Entstehungsprinzip in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt bisher im kompletten Jahr auswählen. Aufgrund der neuen Verordnungen (Lohnsteuer-Richtlinie ab 2021) können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen.
Richtig, die Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr können Sie nun noch manuell über Mein ELSTER unter www.elster.de erstellen.
Hat jemand aus der Community Tipps & Tricks aus der Praxis?