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Lohn und Gehalt: Wie kann ich einen Arbeitnehmer löschen/stornieren?

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letzte Antwort am 24.01.2017 16:18:40 von Michaela_Riedel
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suko
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Wie kann ich einen Arbeitnehmer löschen/stornieren, der nicht angefangen hat zu arbeiten?

Dieser wurde im Dezember leider schon komplett abgerechnet und es müsste nun alles von Beginn an storniert werden. Also sämtliche DEÜV- und Steuermeldungen, sowie eine Korrektur der Gehaltsabrechnung.

DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

um einen Arbeitnehmer zu stornieren gehen Sie bitte wie folgt vor:

- Öffnen Sie den Mitarbeiter


- Mitarbeiter stornieren:

--> Wählen Sie Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum und hinterlegen Sie als Austrittsdatum das gleiche Datum wie im Feld „Beginn Beschäftigungszeitraum:"

-->  im Feld „Letzter abzurechnender Monat:" erscheint automatisch der aktuelle Abrechnungsmonat des Mandanten

- DEÜV-Anmeldung stornieren

--> Aktivieren Sie das Kästchen „Anmeldung stornieren" unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit im Reiter „DEÜV-Meldung / Kammerberechnung"

- abgerechneten Beträge stornieren:

--> um eine korrekte Steuerkorrektur zu erhalten, hinterlegen Sie unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten– Reiter Sonstige Angaben im Block „Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung im Vorjahr" im Feld „Mitarbeitereinstellung:" die abweichende Eingabe „Entstehungsprinzip".

Im Feld "Abrechnungsmonat" erscheint automatisch der aktuelle Abrechnungsmonat des Mandanten.


--> bei einem Gehaltsempfänger überschreiben Sie das Gehalt und ggf. weitere hinterlegte Lohnarten mit 0,00 Euro unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge

--> bei einem Stundenlohnempfänger buchen Sie die gebuchte Stundenlohnart unter Bewegungsdaten | Monatserfassung für Dezember ins Minus

--> weitere angelegte Besonderheiten (VWL, bAV, etc…) setzen Sie ebenfalls auf 0,00 Euro ab 12/2016

Anschließend führen Sie eine Lohnabrechnung für den Mitarbeiter durch. Mit dieser werden die abgerechneten Werte für 12/2016 nachberechnet, die Anmeldung mit GdA 10 storniert und automatisch eine Abmeldung zum ELStAM-Verfahren erstellt.

Da der Mitarbeiter bereits abgerechnet wurde, kann dieser nach 2 Jahren aus dem Bestand gelöscht werden.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 24.01.2017 16:18:40 von Michaela_Riedel
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