Lohn und Gehalt: Versorgungswerk: Der Betrag zur Höherversicherung (hier Mindestbeitrag da AN Midijobber) wird im DÜ-Protokoll richtig angezeigt, Versorgungswerk erhält aber diese Daten nicht. Woran kann das liegen?
Hallo,
wie im Dokument 1021339 "Versorgungswerke" unter Punkt 2.3 beschrieben, wird der Höherversicherungsbetrag dem jeweiligen Arbeitnehmer mit der Nettolohnart 9849 - Höhervers. Versorgungswerk abgezogen.
Der Arbeitnehmer trägt den Betrag alleine. Dieser Betrag wird in der Datenübermittlung an die Versorgungswerke berücksichtigt und zusammen mit den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen an das Versorgungswerk überwiesen.
Der Betrag fließt in der Lohnsteuerbescheinigung, in die Zeile Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen ein.
Die Daten sollten dem Versorgungswerk demnach entsprechend vorliegen.
Prüfen Sie im Zweifel anhand des oben aufgeführten Dokuments die Angaben zum Versorgungswerk beim Mandanten und beim Mitarbeiter.
Sind die Angaben korrekt hinterlegt, werden alle relevanten Daten an das Versorgungswerk übermittelt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG