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Lohn und Gehalt Umstellung auf Baulohn

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letzte Antwort am 15.04.2020 15:23:29 von Darlene_Pfahler
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frpet12
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Abzurechnen sind ist ein Mandant, der ab Jan. 20 SOKA-baupflichtig, also im Baulohn abzurechnen ist. Vorher wurde ganz normal Gehalt gezahlt. Jetzt habe ich bei einigen Mitarbeitern das Problem, dass diese im Januar bereits mehr Urlaub genommen haben, als der, der aufgebaut wurde. Ich habe die Urlaubstage aus dem Vorjahr als Vortragswert eingegeben, allerdings ohne Summe, da Gehalt gezahlt wurde. Wie kann ich dies eingeben, da diese Urlaubstage zuviel nicht abgerechnet werden.

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn der Mandant ab 01/2020 "soka-bau-pflichtig" ist und deshalb keine Urlaubswerte aus dem Vorjahr vorhanden sind, kann im Januar nur so viel Urlaub abgerechnet werden, wie Urlaubsanspruch vorhanden ist.


Im Baugewerbe (Bauhauptgewerbe, Malergewerbe und Gerüstbauhandwerk) erfolgt die Urlaubsberechnung nach dem tariflichen Ansparsystem. Die Urlaubsvergütung wird prozentual vom Bruttolohn berechnet und mit den erworbenen Urlaubstagen monatlich in der Lohnabrechnung kumuliert ausgewiesen. Eine Urlaubsauszahlung darf maximal nur bis zur angesparten Urlaubsvergütung (Euro und Tage) erfolgen.


Der Tarifvertrag lässt keine Überziehung des Urlaubskontos zu. 

 

Soll mehr Urlaub ausbezahlt werden, kann dies als Urlaubsvorschuss abgerechnet werden. 
Dieser Urlaubsvorschuss wird nicht von den Urlaubskassen erstattet. Die Urlaubskassen erstatten immer nur so viel Urlaub, wie auch bis zum Urlaubsantritt angespart wurde. 

 

Folgende "Umgehungslösung" ist in Lohn und Gehalt möglich:

 

1. Ermitteln Sie den Betrag, den Sie dem Mitarbeiter als Urlaubsvorschuss auszahlen möchten.


2. Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten wählen.


3. Lohnart 2000 "Gehalt" auf eine freie Lohnart kopieren und als Bezeichnung "Urlaubsvorschuss" erfassen.


4. Unter Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten das Fibu-Konto für die kopierte Lohnart erfassen.


5. Den selbst ermittelten Urlaubsvorschuss mit der neuen Lohnart unter Bewegungsdaten | Monatserfassung beim Mitarbeiter im Plus erfassen.

 

Wenn in den Folgemonaten wieder genügend Urlaub im Urlaubsspeicher angespart wurde, ist der Vorschuss wieder abzuziehen und dafür Urlaub abzurechnen.


6. Beim Mitarbeiter Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen.


7. Den bezahlten Urlaubsvorschuss mit der kopierten Lohnart "Urlaubvorschuss" ins Minus buchen.


8. Die Urlaubstage mit der Lohnart 8000 in der Monatserfassung erfassen.

 

Die abgerechnete Urlaubsvergütung wird an die Urlaubskasse gemeldet und wird von dieser dann erstattet.

 

Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.04.2020 15:23:29 von Darlene_Pfahler
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