Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Berechnungstool AG-Zuschuss KUG:
In der Excel-Tabelle soll man unter Punkt 5. "SV-pflicht des KUG-Zuschusses prüfen" das KUG aus der Probeabrechnung eintragen. Was genau soll ich jetzt eintragen:
Krankengeld bei KUG (LA 5020), Feiertags-KUG (LA 5030), alles KUG-relevanten Lohnarten und/oder nur KUG (LA 5000)?
Vielen Dank
Hallo,
zur Unterstützung für die Berechnung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses bzw. einer Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld gibt es in dem Dokument 1008930 "Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto manuell für Lohn und Gehalt berechnen" das von Ihnen geschilderte "Manuelle Berechnungsschema Kug-Zuschuss steuerfrei".
Bei Schritt 5 kann mit diesem Berechnungsschema geprüft werden, ob der Aufstockungsbetrag geringer oder höher als der maximal freie SV-Anteil ist und wie anschließend weiter vorzugehen ist.
In dem Feld "abzüglich Kurzarbeitergeld" erfassen Sie alle Kug-relevanten Lohnarten, die sozialversicherungsfrei sind. Die Lohnarten 5000 Kurzarbeitergeld und 5020 Krankengeld bei Kug sind zu berücksichtigen, die Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug zum Beispiel nicht.
Ob eine Lohnart SV-Pflichtig ist oder nicht, können Sie im Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte "Gesetzliche Behandlung" bei der jeweiligen Lohnart überprüfen.
Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG