Hallo,
ich habe seit Mitte diesen Jahres einen neuen Mandanten. Dieser wurde bei der anderen Abrechnungsstelle nicht mit Lohn und Gehalt abgerechnet, so dass mir für die ersten Monate in diesem Jahr die Zahlen für die BG (wg. digitalen Lohnnachweis fehlen) im System fehlen.
Kann mir jemand sagen, ob ich die Daten irgendwo in Lohn und Gehalt einpflegen kann. (Die ausgedruckte Liste für die BG liegt mir vor).
Vielen Dank...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei unterjährigen Mandantenübernahmen ist es erforderlich, dass die Daten für die Berufsgenossenschaft für die Monate, welche nicht über Lohn und Gehalt abgerechnet wurden, in Lohn und Gehalt eingepflegt werden.
Wichtig ist hierbei zu wissen, mit welchem Abrechnungsprogramm der Vorberater den Mandanten abgerechnet hat.
Wenn der Vorberater mit LODAS gearbeitet hat, werden die bisher abgerechneten Daten durch die Erstbestückung nach Lohn und Gehalt vorgetragen. Die UV-Jahresmeldungen werden mit der Lohnabrechnung Januar des Folgejahres oder abweichend im Dezember des Meldesjahres erstellt. In LODAS ist ein digitaler Teillohnnachweis für den in LODAS abgerechneten Zeitraum mit dem Meldegrund für Sondertatbestand "Systemwechsel, Ende der Abrechnung mit LODAS (UV06)" zu erstellen. Lohn und Gehalt erstellt dann mit dem Monatsabschluss im Dezember des Übernahmejahres einen weiteren Teillohnnachweis mit dem Abrechnungszeitraum ab der Übernahme.
Wenn der Vorberater mit einem Fremdsystem abgerechnet hat, müssen die bisher abgerechneten Daten für den jeweiligen Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto in der Registerkarte SV-Unfallversicherung für jeden einzelnen Monat vorgetragen werden. Die UV-Jahresmeldungen werden mit der Lohnabrechnung Januar des Folgejahres oder abweichend im Dezember des Meldejahres erstellt.
Hinweis: Für ausgetretene Mitarbeiter, welche nicht nach Lohn und Gehalt übernommen werden, ist eine manuelle UV-Jahresmeldung über sv.net zu erstellen.
Bei einer Übernahme von einem Fremdsystem nach Lohn und Gehalt, ist bezüglich der Erstellung des digitalen Lohnnachweis vom abgebenden System ein Teillohnachweis mit dem Meldegrund für Sondertatbestand UV06 für den Systemwechsel zu erstellen.
Lohn und Gehalt erstellt mit dem Monatsabschluss Dezember im Übernahmejahr einen weiteren Teillohnnachweis mit dem Zeitraum ab der Mandantenübernahme.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie im Dokument:
Meldeverfahren zur Unfallversicherung – Beispiele und Lösungen für LuG
Liebe Grüße aus Nürnberg
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, ich hätte nochmal eine Frage zum ausgetretenen Mitarbeiter:
Soll nicht ab 2019, also für die Digitalen Lohnnachweise BG 2018, jeder Lohnnachweis aus dem Lohnabrechnungsprogramm heraus erstellt werden? Wie kann ich dann über SV.net melden?
Für Hilfe wäre ich dankbar....
MfG
Hallo,
für die Meldejahre 2016 + 2017 gab es eine Parallelphase. Das heißt, sowohl der bisherige als auch der digitale Lohnnachweis wurde an die Unfallversicherung übermittelt. Korrekt ist also, dass ab dem Meldejahr 2018 nur noch das digitale Verfahren zur Meldung des Lohnnachweises an die Unfallversicherung zu verwenden ist.
Der digitale (Teil)-Lohnnachweis wird bei einer unterjährigen Übernahme eines Mandanten, welcher vorher über LODAS abgerechnet worden ist, mit dem Monatsabschluss Dezember des Übernahmejahres erstellt.
Die UV-Jahresmeldung wird für die übernommenen Mitarbeiter mit dem Monatsabschluss Januar des Folgejahres erstellt.
Bei einer Übernahme aus einem Fremdsystem nach Lohn und Gehalt wird der digitale (Teil)-Lohnnachweis ebenfalls mit dem Monatsabschluss Dezember erstellt, mit dem Abrechnungszeitraum ab Übernahme des Mandanten.
Die UV-Jahresmeldung wird auch hier für die übernommenen Mitarbeiter mit dem Monatsabschluss Januar des Folgejahres erstellt.
Hinweis: Nur für die ausgetretenen Mitarbeiter, welche nicht mit übernommen worden sind, ist eine manuelle UV-Jahresmeldung für das Übernahmejahr über sv.net zu erstellen.
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke für die Antwort