Hallo zusammen,
wir sind zwar nur Endkunde und die Lohnbuchhaltung wird durch unser Steuerbüro gemacht, jedoch hätte ich eine Frage zur rechtlichen Lage / zur Umsetzung in DATEV.
Vorliegend wurde für die Berechnung des Stundenlohnes sowie der monatlichen Arbeitszeit immer der Faktor 13/3 zu Grunde gelegt. Seit einer Aktualisierung der Lohnkonten (wie gesagt ich bin hier leider Laie) stellte sich nunmehr heraus, dass das Programm den Faktor 4,35 für die Berechnung der monatl. Arbeitszeit zu Grunde legt.
Unter Berücksichtigung des Monatslohnes und der monatl. Arbeitszeit ergibt sich daher nunmehr ein geringfügig geringerer Stundenlohn. Würde man hier nach wie vor die SFN-Zuschläge unverändert auf Basis des damaligen Stundenlohnes zahlen, würde für die Differenz des "überzahlten" Stundenlohnes im Rahmen der SFN-Zahlung eine steuerpflicht anfallen.
Daher wollte ich fragen ob die Berechnung mit dem 4,35 Faktor zwingend eforderlich ist oder ob hier nach wie vor eine 3/13 Regelung berücksichtigt werden kann?
Wie gestalltet sich dies
a) rechtlich
b) hinsichtlich der Umsetzung im Programm? Ist eine Änderung des hinterlegten Faktors möglich?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
der Basisgrundlohn und die Grundlohnzusätze sind zusammenzurechnen und durch die Zahl der Stunden der regelmäßigen Arbeitszeit im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zu teilen. Bei einem monatlichen Lohnzahlungszeitraum ist der Divisor mit dem 4,35-fachen der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen. Das Ergebnis ist der Grundlohn. Er ist für die Berechnung des steuerfreien Anteils nur insoweit maßgebend als er 50 € in der Stunde nicht übersteigt.
Weiterführende Beispiele und Berechnungen finden Sie im Dokument 5300574 .
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG