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Lohn u. Gehalt, Mutterschutz Minijob

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letzte Antwort am 20.09.2017 13:30:29 von icko
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schnaggal85
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Hallo,

ich bräuchte Hilfe bezüglich der Eingabe in Lohn u. Gehalt für eine schwangere Minijobberin. Was genau muss ich alles ändern, bzw. eintragen, außer natürlich des voraussichtlichen Datums der Entbindung, um die Abrechnungen in der Mutterschutzzeit korrekt durchzuführen?

Vielen Dank.

icko
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Nachricht 2 von 6
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Sie müssen den Zeitraum aus der Maske Mutterschutz "in den Kalender übernehmen" so, dass dort der Zeitraum durchgehend mit dem Schlüssel MS belegt ist. Später dann noch den tatsächlichen Tag der Entbindung einpflegen und bei Veränderungen des Zeitraums ebenfalls die Kalenderbuchungen anpassen.

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schnaggal85
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Hallo,

vielen Dank. Aber muss ich nicht auch mit den Krankenkassen irgendwas ändern wegen des Mutterschaftsgeldes, da ein Minijobber ja über die Knappschaft läuft oder wie ist das?

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icko
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Es kann da jetzt noch verschiedene Konstellationen geben:

Was gibt es sonst noch für Beschäftigungen außer dem Minijob bei Ihnen ? Eventuell muss dann alles aufgeteilt werden (Anteilsberechnung).

Außerdem ist der Verdienst zu beachten: muss Zuschuss zum Mutterschutzlohn gezahlt werden oder fällt keiner an usw. Da Sie die U2 ja auch an die Knappschaft zahlen ist diese für die Erstattung zuständig.

Ansonsten ist hinsichtlich der Krankenkasse noch die Unterbrechungsmeldung (GdA: 51) wichtig.

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schnaggal85
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Die Dame ist nur mit Minijob beschäftigt und hat jedes Monat das gleiche Gehalt bekommen.

Ich habe eine Probeabrechnung durchgeführt und da kommt eine Fehlermeldung die ich nicht verstehe:

Hinweis #LN21330

Weder in der gesetzlichen noch in der freiwilligen Krankenversicherung besteht eine Versicherung, so dass die

Meldung 03 - Mutterschaftsgeld für die Zeit ab dem ... nicht erstellt werden konnte.

» Überprüfen Sie die Eingabe zur Krankenversicherung.

- mit einem Sprungziel zum Beitragsgruppenschlüssel...

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icko
Einsteiger
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Der Hinweis ist korrekt - wenn die Arbeitnehmerin keine Versicherungspflichtige Beschäftigung hat sondern nur den Minijob müssen auch keine Daten zu Berechnungszwecken an eine Krankenkasse übermittelt werden.

Denn zuständig ist das Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld - www.bundesversicherungsamt.de

Viele Grüße

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letzte Antwort am 20.09.2017 13:30:29 von icko
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