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Lodas comfort: Kostenstellen Änderung Sperrung Rückrechnung

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letzte Antwort am 09.06.2016 14:01:37 von Sandra_Rüdinger
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Guten Tag an alle,

ich bin auf der Suche nach der Dokumentation für die Kostenstellenerfassung und deren Folgen.

Wenn ein Mitarbeiter zur aktuellen Abrechnung eine neue Kostenstelle erhält, dann jedoch eine Rückrechnung auf Vormonate mit vorhergehender Kostenstelle angestoßen wird:

==> besteht hier die Möglichkeit, ausschließlich die AKTUELLE Kostenstelle anzusprechen?

==> kann man "Kostenstellen sperren"?

==> gibt es ein/mehrere Datev-Dokumente mit der Schilderung der Rückrechnungskonsequenzen für Kostenstellen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo!

Eine Dokumentation zur Erfassung der Kostenstellen/Kostenträger finden Sie in LODAS in den Hilfethemen „?“.

Zitat: „Wenn ein Mitarbeiter zur aktuellen Abrechnung eine neue Kostenstelle erhält, dann jedoch eine Rückrechnung auf Vormonate mit vorhergehender Kostenstelle angestoßen wird:
==> besteht hier die Möglichkeit, ausschließlich die AKTUELLE Kostenstelle anzusprechen?“

Diese Möglichkeit besteht nicht. Es wird immer auf die aktuell hinterlegte Kostenstelle zugegriffen. Eine Korrektur würde nur dann erfolgen, wenn Sie über die Bewegungsdaten eine abweichende Kostenstellen erfassen oder rückwirkend eine Änderung der Kostenstellen in den Personaldaten vornehmen.

Zitat: „==> kann man "Kostenstellen sperren"?“

Nein, Kostenstellen können nicht gesperrt werden. Die Kostenstellen werden unter Personaldaten / Beschäftigung / Tätigkeit, Register „Verteilung Kostenstellen“ hinterlegt. Hier erfassen oder löschen Sie die Zuordnung der Kostenstelle/n.

Zitat: „==> gibt es ein/mehrere Datev-Dokumente mit der Schilderung der Rückrechnungskonsequenzen für Kostenstellen?“

Eine Dokumentation über die Rückrechnungskonsequenzen gibt es nicht.

Ändern Sie rückwirkend Kostenstellen oder auch andere Eingaben für den Buchungsbeleg, wird die aktuelle Buchungsliste korrigiert. Um diese Korrekturen besser nachvollziehen zu können, haben Sie die Wahl unter Mandantendaten / Finanzbuchführung / Buchungsbeleg allgemein, Register „Buchungsbeleg“ im Feld „Zusätzlicher Buchungsbeleg für Nachberechnungsmonate:“ entweder monatlich, jährlich oder nein zu schlüsseln.


Wählen Sie monatlich oder jährlich, erhalten Sie die Buchungsliste inklusive der Nachberechnungen. Dieser wird auch für Kanzlei-Rechnungswesen über die Projektverbindung oder als ASCII-Datei zum Exportieren zur Verfügung gestellt. Zur Prüfung und zum besseren Verständnis erhalten Sie zusätzlich zum aktuellen Buchungsbelege die Buchungslisten für die nachberechneten und korrigierten Monate.

Sonnige Grüße aus Nürnberg!

Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 09.06.2016 14:01:37 von Sandra_Rüdinger
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