Guten Morgen Community,
ein AN ist seit 15.06.2020 im Krankengeldbezug. Sein befristeter Vertrag läuft zum 31.01.2021 aus. Ihm stehen im Austrittsmonat 1.2021 noch rest. Urlaubsabgeltung (Einmalbezug) zu.
Das Programm rechnet nun SV-Beiträge. Ist dies korrekt, da es wg. der Märzklausel dem SV-Jahr 2020 zugerechnet wird?
Lohnsteuer berechnet das System nicht. Ist dies korrekt?
Viele Grüße
Ulrike Scheck
Hallo Ulrike Scheck,
ja richtig. Wird in den Monaten Januar bis März ein Einmalbezug abgerechnet, wird die Verbeitragung im Vorjahr geprüft.
Daher kann es zu einer Berechnung von SV-Beiträgen in der Lohnabrechnung kommen.
Informationen zum Thema Märzklausel finden Sie auch in unserem Info-Dokument: 5303329 Märzklausel - Einmalbezug im 1. Quartal für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer anlegen (Beispiel) .