Hallo!
Wir haben eine Mitarbeiterin, die sich zur Zeit in Elternzeit befindet und während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft, befindet sich die Mitarbeiterin seit dem 14.10. wieder in Mutterschutz.
Bei der Abrechnung im Oktober haben wir nicht darauf geachtet, dass die Mitarbeiterin noch in Elternzeit ist und daher für die Berechnung nicht die Entgelte von vor dem 1. Mutterschutz eingetragen. Somit wurde das aktuelle Gehalt als Grundlage genommen und somit der Mitarbeiterin zu wenig abgerechnet/ausgezahlt und entsprechend ist bei dem U2-Antrag auch der falsche Wert übermittelt/erstattet.
Wie können wir das am besten korrigieren?
Hallo,
Anbei ein Link von Haufe: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-13-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-zusammentreffen-schutzfrist-und-elternzeit_idesk_PI42323_HI11957070.html
Personaldaten--> Mutterschutz--> Verdienstangaben--> beide Häkchen setzten und die Daten manuell erfassen.
Im Bearbeitungsmonat Oktober. Die Abrechnung und Meldungen werden dann mit der November Abrechnung rückwirkend korrigiert.
LG