Hallo zusammen,
ich habe zurzeit eine Prüfung durch die DRV im Haus. Ich habe am 24.11.2014 eine Lohnabrechnung durchgeführt, bei der eine Mitarbeiterin, die im Krankengeldbezug war, eine Einmalzahlung erhalten hat. Diese Lohnabrechnung musste ich am 26.11.2014 wieder stornieren, die Einmalzahlung sollte diese Mitarbeiterin nun doch nicht erhalten. Bei der jetzigen Prüfung ist der Prüferin aufgefallen, dass am 26.11.2014 der Beitragsnachweis an die entsprechende Krankenkasse nach unten korrigiert wurde, da diese Einmalzahlung ja weggefallen ist. Allerdings gibt es nur die Lohnabrechnung mit der Einmalzahlung, für die "Rückgängigmachung" der Einmalzahlung gibt es keine Lohnabrechnung. Somit ist für die Prüferin nicht nachvollziehbar, dass diese Lohnabrechnung storniert wurde. Die Prüferin fährt nun in die Firma des Mandanten um zu prüfen, ob die Mitarbeiterin die ursprünglich abgerechnete Einmalzahlung bekommen hat oder nicht.
Gibt es die Möglichkeit, der Prüferin die Stornierung dieser Lohnabrechnung glaubhaft zu machen? Es gibt alle möglichen Auswertungen, in der erneut erstellten Personalkostenübersicht ist die Mitarbeiterin auch nicht mehr mit aufgeführt, aber das alles reicht der Prüferin nicht.
Eine Frage an die DATEV: Ist es möglich, so wie Beitragsnachweise manchmal mit ***storniert*** gekennzeichnet werden, dass man das auch mit Verdienstabrechnungen machen kann?
Vorab herzlichen Dank und viele Grüße
Annett Bahr
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Sehr geehrter Herr Hecker,
dass NATÜRLICH WIEDER MAL der Hinweis fehlt, mit welchem Programm wir arbeiten, bitte ich höflichst zu entschuldigen, dieser Fehler wird mir hoffentlich nicht erneut unterlaufen. Ich bin neu hier und muss mich erst rein finden. Dass es keine "leere" bzw. stornierte Lohnabrechnung gibt, habe ich auch festgestellt, es war vielleicht eine Idee für die DATEV, falls so etwas möglich sein sollte. Man kann ja vielleicht mal eine Anregung geben. Gibt man dem Mitarbeiter die Lohnabrechnung mit der Einmalzahlung und nimmt diese nach 2 Wochen vielleicht wieder raus, kriegt man ja bei einer Wiederholungsabrechnung keine korrigierte Lohnabrechnung, das finde ich in manchen Fällen ungünstig.
Den Rest habe ich verstanden, herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Annett Bahr