Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer hatte zum 01.01.2017 gekündigt, da er ab 02.01.2017 eine andere Beschäftigung aufnimmt. Der 01.01.2017 soll nicht bezahlt werden, da der Arbeitgeber nach Arbeitstagen und nicht nach Kalendertagen bezahlt. Dass der Arbeitnehmer keine Verdienstabrechnung erhält, damit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leben, problematisch finde ich, dass keine SV-Abmeldung wegen Beschäftigungsende erstellt wird. Warum muss ich für den 01.01.2017 eine Fehlzeit erfassen? Gibt es dann eine Abmeldung wegen Beschäftigungsende? In einem anderen Fall hatte ich zwar mit der Vorgehensweise eine Abmeldung bekommen, aber der Grund war nicht "Beschäftigungsende". Gibt es noch eine andere Lösung?
Vorab herzlichen Dank,
viele Grüße
Annett Bahr
Wäre die Abmedldung 31.12.2016 eine Option?
Leider nicht, dann fehlt dem Arbeitnehmer in seinem Rentenkonto ein Tag, darüber hatte ich mit ihm schon gesprochen.
Hallo Zusammen,
wenn die Personalnummer zum 01.01.2017 austritt und kein Entgelt erhält, ist für diesen Tag eine Unterbrechung zu schlüsseln.
Seit dem Jahreswechsel 2015/2016 wird bei Austritt während eines unbezahlten Urlaubs / einer unbezahlten Fehlzeit keine Meldung mit dem Grund 30 sondern mit 34 erstellt.
Nachlesen können Sie dies im Dokument 1032508 - DEÜV - Datenübermittlung gemäß DEÜV-Übersicht unter 7.1.3.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
der Feiertag ist nicht zu bezahlen?
Ich würde das Entgelt auf 0,00 € setzen und den Austritt 1.1.2017 erfassen. Dann wird es eine Abmeldung mit Grund 30 erstellen.
Freundliche Grüße
Eva
Hallo,
der 01.01.2017 sollte in diesem Fall nicht bezahlt werden, weil er auf den Sonntag fiel. Der Arbeitgeber zahlt nach Arbeitstagen. Wäre der 01.01.2017 ein Wochentag Montag bis Freitag, wäre er selbstverständlich bezahlt worden.
Das Entgelt habe ich gelöscht, damit wäre es auf Null gesetzt, oder?
Ich bekam in dem Fall eine Fehlermeldung, dass für den Meldezeitraum 01.01.2017 - 01.01.2017 für den Arbeitnehmer kein meldepflichtiges Entgelt ermittelt werden konnte, eine Fehlzeit nicht abgerechnet wurde, daher kann keine DEÜV-Meldung erfolgen.
Wir haben uns zwischenzeitlich auf ein abzurechnendes Entgelt von 1,00 Euro geeinigt, weil ich es nicht besser wusste. Allerdings hatte ich dann einen Anruf von der Krankenkasse, weil man jetzt aufgrund des zu niedrigen Einkommens die Versicherungspflicht in Frage stellt... Mal sehen, was bei rauskommt.
Herzlichen Dank für die Antworten,
Annett Bahr