Hallo zusammen,
ich möchte einen Arbeitnehmer abrechnen, der am 11.05.2016 aus der Firma ausgetreten ist. Bei Austritt ergibt sich ein Resturlaubsanspruch von 0,92 Tagen. Ich müsste ihm unbezahlten Urlaub buchen, weil sein Urlaubsanspruch nicht ausreicht.
Darf ich den "angebrochenen" Urlaubstag aufrunden und dem Arbeitnehmer einen ganzen Tag als genommenen Urlaub noch buchen? Falls ja, wie bekomme ich den Urlaubsanspruch auf einen ganzen Tag aufgerundet? Funktioniert das über die Vortragswerte?
Vorab herzlichen Dank und sonnige Grüße
Annett Bahr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin Frau Bahr,
erfahrungsgemäß hat SOKA-Bau eigene Vorstellungen von restlichem Urlaubsgeld und Urlaubstagen. Wenn die Zuordnung der Kalenderjahre oder Berechnung der Ansprüche in der Lohnabrechnung unterjährig nicht der Handhabung von SOKA-Bau entspricht, wird in Wiesbaden alles "passend" gemacht. Gravierende Unterschiede entstehen aber in den meisten Fällen nur, wenn bei Eintritt des Arbeitnehmers falsche Vortragswerte bei Urlaubstagen/Urlaubsgeld eingetragen und (womöglich über den nächsten Jahreswechsel hinaus) fortgeschrieben werden.
Prinzipiell wird die SOKA spätestens bei Ausscheiden des AN auf volle Resturlaubstage kaufmännisch aufrunden bzw. abrunden, das entsprechende Urlaubsgeld bleibt dabei natürlich centgenau erhalten. Daher kann SOKA durchaus einen restlichen Anspruch auf Urlaubsgeld ausweisen, obwohl die Tage auf 0,00 reduziert wurden. Das Geld bekommt man über den nächsten Bauarbeitgeber oder als Urlaubsabgeltung später direkt aus Wiesbaden.
Mittlerweile kann man bei SOKA-Bau u.a. folgende Auswertung pro einzelnem Arbeitnehmer (binnen fünf Minuten) rückübertragen lassen:
- Arbeitnehmerkontoauszug auf den ... (letzten abgerechneten Monat), dies entspricht dem Jahresauszug, der jedes Jahr im Frühjahr den Arbeitnehmers übersandt wird. Hier sieht man auf Anhieb, ob Datev und SOKA auf dem identischen Stand sind.
Darüber hinaus kann man telefonisch eine Kontenübersicht in Wiesbaden anfordern; diese enthält alle gemeldeten Monate des AN unter Angabe des Bruttolohns und welcher Urlaub (Tage+Geld) in welchem Monat berücksichtigt wurde. Für Abstimmungen ideal geeignet, um vor der nächsten Januarabrechnung die Urlaubsdaten in Datev manuell zu korrigieren.
Viel Erfolg weiterhin ...
Ralf Mischorr
Hallo Herr Mischorr,
das mit den Rückübertragungen hört sich interessant an. Hab gerade bei Lexinform geguckt aber nichts gefunden. Vielleicht habe ich nicht die richtigen Stichworte eingegeben. Könnten Sie mir einen Tipp geben, wie ich das anfordern kann?
Inzwischen hatte ich auch eine Rückinformation von der SOKA, dass der Urlaub Stand Ende April 1,25 Urlaubstage entspricht, bei mir im Programm waren es nur 1,00. Wie kann ich das eingeben, dass der 0,25-Tag dazu kommt. Im Bauhauptgewerbe kann ich doch nur Urlaubsentgelt und Beschäftigungstage eingeben. Wäre Ihnen für einen Tipp SEHR DANKBAR!!!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, sonnige Grüße und ein angenehmes und erholsames Wochenende!!!
Annett Bahr
Moin Frau Bahr,
die SOKA selber hat seit einiger Zeit ein Portal, auf dem man den Arbeitnehmerkontoauszug anstoßen und rückübertragen kann. Dort muss man sich registrieren, ähnlich wie bei Berufsgenossenschaft etc.
Die Kontenübersicht bitte telefonisch direkt in Wiesbaden bei der Soka (Tel 0180...) beantragen, diese Auswertung gibt es noch nicht online. Die wird dann per Post zugestellt oder bei geringem Umfang auch per Fax übermittelt.
Datev errechnet Urlaubstage und -Geld automatisch, nur durch die Eingabe des richtigen AS/Ausfallschlüssels bei der Erfassung von mtl. Bewegungsdaten kann Lodas wissen, dass in diesem Monat Urlaubstage abgerechnet werden sollen.
Abgesehen davon kann SOKA nur *volle* Urlaubstage dem Arbeitgeber erstatten, zur Not bleiben 0,25 Tage mit "ein paar Cent fuffzig" beim Arbeitnehmer für den nächsten Job stehen. Es kommt m.E. ohnehin eher selten vor, dass ein AN mit 0 Tagen und 0 Euro ausscheidet und übergangslos beim nächsten Baubetrieb mit 0 / 0 anfängt.
Schönes Wochenende
Ralf Mischorr
Hallo Herr Mischorr,
haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen, ich werde mich kundig machen, das scheint sehr hilfreich zu sein. Besten Dank!!
Dass jemand mit komplett NULL ausscheidet, habe ich auch noch nicht erlebt.
Beste Grüße
Annett Bahr