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L+G - Mehrfachbeschäftigungen nachträgliche Gehaltserhöhungen

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letzte Antwort am 28.04.2020 12:12:05 von Daniela_Eichler
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lll
Einsteiger
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Arbeitnehmer hat 

bei Arbeitgeber A: Gehalt ca. 10000 Euro 

bei Arbeitgeber B: Gehalt ca. 1200 Euro 

Bei A: anteilige BBG ca. 3800 Euro; Bei B: der Rest der BBG. 

 

Ich rechne für B ab.

Unter "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt  aus allen Beschäftigungen" habe ich alle Felder ausgefüllt, da mir die genauen Beträge bekannt sind. 

 

Gehaltsabrechnungen Jan bis April fertig. Anfang Mai teilt Arbeitgeber B mit, dass der Arbeitnehmer ab Jan 2000 Euro verdient statt 1200 Euro. 

 

D.h. in der Gehaltsabrechung Mai wird es eine Nachberechnungen für Jan. bis April geben. 

 

Wie soll ich die Nachberechnungen anstoßen?

Ich würde folgendes tun: 

1) unter "Entgelt" "2000 Euro ab Jan/2020" eintragen. ("1200 Euro ab Jan/2020" gelöscht.)

2) die anteilige BBG erneut berechnen, die alten Werte in den Feldern unter "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt  aus allen Beschäftigungen" löschen und die neuen Werte eintragen

 

Würde es gehen? 

 

Vielen Dank für die Hilfe. 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ändert sich das Gehalt rückwirkend ab Januar 2020 und es ist bereits in Bereich "Mehrfachbeschäftigung" eine Historie mit 01/2020 angelegt, so können Sie in diesem Fall die bisherigen Werte überschreiben.

Diese werden dann im Zuge der Nachberechnung automatisch für die SV-Berechnung berücksichtigt.

 

Allgemeine Informationen zur Erfassung und Berechnung dieser Werte finden Sie auch im Dokument 5303334 "Mehrfachbeschäftigung - Beispiele für Lohn und Gehalt"  unter Punkt 3.1 "Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze seit 01.01.2013".

 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 28.04.2020 12:12:05 von Daniela_Eichler
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