Arbeitnehmer hat
bei Arbeitgeber A: Gehalt ca. 10000 Euro
bei Arbeitgeber B: Gehalt ca. 1200 Euro
Bei A: anteilige BBG ca. 3800 Euro; Bei B: der Rest der BBG.
Ich rechne für B ab.
Unter "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen" habe ich alle Felder ausgefüllt, da mir die genauen Beträge bekannt sind.
Gehaltsabrechnungen Jan bis April fertig. Anfang Mai teilt Arbeitgeber B mit, dass der Arbeitnehmer ab Jan 2000 Euro verdient statt 1200 Euro.
D.h. in der Gehaltsabrechung Mai wird es eine Nachberechnungen für Jan. bis April geben.
Wie soll ich die Nachberechnungen anstoßen?
Ich würde folgendes tun:
1) unter "Entgelt" "2000 Euro ab Jan/2020" eintragen. ("1200 Euro ab Jan/2020" gelöscht.)
2) die anteilige BBG erneut berechnen, die alten Werte in den Feldern unter "lfd. beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen" löschen und die neuen Werte eintragen
Würde es gehen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ändert sich das Gehalt rückwirkend ab Januar 2020 und es ist bereits in Bereich "Mehrfachbeschäftigung" eine Historie mit 01/2020 angelegt, so können Sie in diesem Fall die bisherigen Werte überschreiben.
Diese werden dann im Zuge der Nachberechnung automatisch für die SV-Berechnung berücksichtigt.
Allgemeine Informationen zur Erfassung und Berechnung dieser Werte finden Sie auch im Dokument 5303334 "Mehrfachbeschäftigung - Beispiele für Lohn und Gehalt" unter Punkt 3.1 "Mehrfachbeschäftigte über der Beitragsbemessungsgrenze seit 01.01.2013".