Hallo,
bei Kurzfristig Beschäftigten Ferienjobbern findet die Anwendung der Gleitzone nicht statt, sehe ich das richtig?
Viele Grüße
EW
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo EW,
bei kurzfristigen Beschäftigen fällt doch nur die pauschale Steuer an, sofern sie nicht mit ihrer Steuerkarte abgerechnet werden. Worauf willst Du die Gleitzone berechnen?
LG
Sabine
Danke für die Rückmeldung