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Kurzarbeitergeld

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letzte Antwort am 22.11.2021 08:53:18 von Jacqueline_Schön
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stbchrira
Aufsteiger
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Gewährungszeitraum für KUG ist Ende 09/2021 abgelaufen.

Arbeitnehmer hatte an Tagen im Monat 10/2021 Kurzarbeit 3 Stunden am Tag ; 5 Stunden gearbeitet.

 

Wie rechne ich das ab?

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
288 Mal angesehen

Kein Gewährungszeitraum --> keine Kurzarbeit wäre meine Einschätzung

stbchrira
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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ja, das heisst in LODAS entschuldigte Fehlzeit einstellen?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der Agentur für Arbeit, ob hier ein neuer Gewährungszeitraum vorliegt, damit die Kug Abrechnung durchgeführt werden kann.

 
Sollte kein neuer Gewährungszeitraum vorliegen, stimmen Sie sich bitte mit dem Mandanten oder Mitarbeiter ab.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2021 08:53:18 von Jacqueline_Schön
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