Liebe vom Kug gequälte Mitstreiter,
ich habe einen Mandanten, der monatliche Provisionszahlungen an die entsprechenden Mitarbeiter leistet. Am Ende vom Jahr erfolgt dann eine Abrechnung und der Restbetrag, wird im neuen Jahr ausgezahlt.
Der Mandant hat nun Kug angemeldet und würde gerne die Provisionsvorauszahlung vermindern. Geht das?
Da die Provisionsvorauszahlungen unter den laufenden Arbeitslohn fallen würden diese sowieso aufgrund des Kug gekürzt.
Kann ich diese Provisionsvorauszahlungen selber vermindern und so schlüsseln, dass keine Kürzung erfolgt?
Kann mir hier jemand helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich ist es möglich, die Lohnart für die Provisionszahlung in LODAS so zu schlüsseln, dass diese bei Kurzarbeit nicht gekürzt wird. In wie weit dieses Vorgehen rechtlich auch in Ordnung ist, kann ich Ihnen jedoch nicht beantworten. Bitte klären Sie dies mit einem Anwalt für Arbeitsrecht ab.