Hallo,
ich habe einen Mandanten, dessen Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Er beschäftigt MA, welche in Kurzarbeit sind und es gibt auch MA, welche nicht in Kurzarbeit sind. Wie wird bei den sich nicht in Kurzarbeit befindenden MA der Feiertag abgerechnet? Mit Kug Feiertag (also reduziert) oder "normal".
Vielen Dank und Grüße
N. Hirneise
Wieso sollte ein nicht in Kurzarbeit befindlicher AN seine Lohnfortzahlung für den F nur in Höhe Kug erhalten?
hm... weil der ganze Betrieb ja in Kurzarbeit ist...
Ich hatte verstanden, dass nicht der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist sondern nur einige AN.
Der komplette Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet, aber ein paar MA sind nicht in Kurzarbeit.
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.3 erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie Feiertagsentgelt in Höhe von Kug in LODAS abrechnen können.
Wenn ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum fällt, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen. Ein Anspruch auf Kug besteht nicht. Es erfolgt keine Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Berücksichtigen Sie ggf. abweichende Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. In diesen kann z. B. ein Feiertagsentgelt in Höhe Kug ausgeschlossen sein.
Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Agentur für Arbeit.