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Kug Feiertag bei Mitarbeiter, der nicht in Kurzarbeit ist

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letzte Antwort am 09.06.2021 10:01:33 von Jacqueline_Schön
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NHirneise
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Hallo,

ich habe einen Mandanten, dessen Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat. Er beschäftigt MA, welche in Kurzarbeit sind und es gibt auch MA, welche nicht in Kurzarbeit sind. Wie wird bei den sich nicht in Kurzarbeit befindenden MA der Feiertag abgerechnet? Mit Kug Feiertag (also reduziert) oder "normal". 

Vielen Dank und Grüße

N. Hirneise 

LF
Fortgeschrittener
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175 Mal angesehen

Wieso sollte ein nicht in Kurzarbeit befindlicher AN seine Lohnfortzahlung für den F nur in Höhe Kug erhalten?

NHirneise
Beginner
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161 Mal angesehen

hm... weil der ganze Betrieb ja in Kurzarbeit ist...

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
158 Mal angesehen

Ich hatte verstanden, dass nicht der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist sondern nur einige AN.

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NHirneise
Beginner
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Nachricht 5 von 6
155 Mal angesehen

Der komplette Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet, aber ein paar MA sind nicht in Kurzarbeit.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
114 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument: 5303311 Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.3 erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie Feiertagsentgelt in Höhe von Kug in LODAS abrechnen können.

 
Wenn ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum fällt, so ist die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber zu zahlen. Ein Anspruch auf Kug besteht nicht. Es erfolgt keine Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit.


Berücksichtigen Sie ggf. abweichende Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. In diesen kann z. B. ein Feiertagsentgelt in Höhe Kug ausgeschlossen sein.


Rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Agentur für Arbeit. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.06.2021 10:01:33 von Jacqueline_Schön
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