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Krankenkassenwechsel während der Elternzeit

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letzte Antwort am 17.06.2020 14:07:33 von Darlene_Pfahler
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nurich
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Guten Morgen zusammen,

 

im letzten Jahr hat eine Arbeitnehmerin die Krankenkasse während ihrer Elternzeit gewechselt. Die Wechselmeldungen wurden auch korrekt erstellt. Jetzt wurden die Meldungen aber storniert. Es wurde keine Eingabe von Daten vorgenommen, die Elternzeit läuft weiter. Die neue Krankenkasse fordert eine Jahresmeldung an, da auch keine Unterbrechungsmeldung an die neue Krankenkasse gesandt wurde.

 

Wie können wir das Problem in Lohn und Gehalt lösen?

 

MfG

TN
Fachmann
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Was sagt denn das Fehler-Hinweis-Protokoll in Sachen Stornierung? Wurden möglicherweise Änderungen der Krankenkasse in Lohn und Gehalt eingespielt?

 

War der Krankenkassenwechsel zum Gültigkeitszeitpunkt rechtlich in Ordnung (Kündigungsfrist eingehalten)?

 

Wenn der KK-Wechsel gültig ist, kann meinem Verständnis nach keine Jahresmeldung entstehen, da die Unterbrechung ja anhält.

 

Mein Versuch wäre, nachdem ich Einspielungen und Rückmeldungen nochmal gesichtet hätte, eine telefonische Klärung mit beiden KK en zu erreichen.

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nurich
Einsteiger
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Im Protokoll steht nur das die Meldung storniert wurde, aber keine Begründung, darum haben wir ja das Problem. Die Ummeldung war korrekt.

 

 

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TN
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Und in den Rückmeldeprotokollen gibt es wirklich keinen Hinweis auf eine Einspielung durch eine der Krankenkassen?

 

Und Kollegen haben auch nichts (versehentlich) eingetragen? Gibt es die Möglichkeit, in das Stammdatenänderungsprotokoll zu schauen, oder in die Feldprotokollierung?

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nurich
Einsteiger
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Wir haben es nochmal versucht nachzuvollziehen. Es gibt für die Stornierung auch kein Protokoll. Stammdatenänderungen wurden ebenfalls nicht vorgenommen. Man sieht nur die stornierten Meldungen. Es liegt eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vor. Leider gibt es auch kein Protokoll, dass Daten eingespielt wurden.

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TN
Fachmann
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OK, ich fürchte, dass dann nur noch ein Telefonat mit beiden Krankenkassen hilft.

 

Leider musste ich in der Vergangenheit schon öfter erfahren, dass Mitglieder aufgenommen wurden, obwohl keine wirksame Kündigung der vorherigen Krankenkasse vorliegt (bzw. rechtlich der Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse gar nicht möglich ist).

 

Sorry 😞

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


auch für uns ist es pauschal leider nur schwer nachzuvollziehen, was in Ihrem geschilderten Fall der Auslöser für die Stornierung der DEÜV-Meldungen im Zusammenhang mit dem Krankenkassenwechsel war.

 

Ein Krankenkassenwechsel kann normalerweise auch während Elternzeit ohne weitere Eingaben gemeldet werden.
Beginnt die Unterbrechung (Ausfallschlüssel "EZ" Elternzeit) bereits vor dem Beginn der DEÜV-Überwachung (aktuell 01/2019) und endet erst nach dem Monatsersten des Krankenkassenwechsels, dann erkennt Lohn und Gehalt diesen Wechsel jedoch nicht automatisch.


Somit kann die DEÜV-Abmeldung GdA 31 und DEÜV-Anmeldung GdA 11 wegen Krankenkassenwechsel nicht erstellt werden.

 

Vielleicht hilft Ihnen folgende Umgehungslösung für diese Konstellation weiter, auch wenn bei Ihnen Stornierungen dieser DEÜV-Meldungen erfolgten:

 

1. Beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Reiter DEÜV-Meldung/Kammerberechnung wählen.


2. Im Feld "Startdatum DEÜV-Meldungen" das Datum - Beginn der Unterbrechung - erfassen.


3. Kontrollkästchen "Anwendung des Startdatums auf zurückliegende Zeiträume" aktivieren.


Mit der nächsten Lohnabrechnung sollten die stornierten DEÜV-Meldungen wieder erstellt werden. Alternativ können die DEÜV-Meldungen auch über Abrechnung | DEÜV-Meldung erstellt werden.

 

Wenden Sie sich im Zweifel bitte über einen unserer üblichen Servicekanäle an uns, sodass wir eine Prüfung Ihres Sachverhalts vornehmen können.


Vielen Dank!

 

Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.06.2020 14:07:33 von Darlene_Pfahler
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