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Krankengeldbezug bei Betriebsübernahme (Lohn und Gehalt)

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letzte Antwort am 26.01.2021 06:10:29 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

ich habe einen Mitarbeiter im Krankengeldbezug bzw. Wiedereingliederung.

 

Die Firma hat ihren Betrieb zum 31.12.2020 eingestellt.

Alle Mitarbeiter wurden in die andere Firma übernommen (Betriebsübernahme).

 

Für den Mitarbeiter wurde in der alten Firma eine Abmeldung zum 31.12.2020 erstellt.

In der neuen Firma wird er aber nicht angemeldet mit dem Ausfallschlüssel K6.

Was muss ist tun?

 

Gruss

July

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo July, 

 

in Lohn und Gehalt kann die DEÜV-Anmeldung mit dem Grund der Abgabe 10 erst zu dem Tag der Beschäftigungsaufnahme erstellt werden. Somit wird die Anmeldung erstellt, sobald der Mitarbeiter sich nicht mehr im Krankengeldbezug (Ausfallschlüssel K6) befindet. Erstellen Sie die DEÜV-Meldung zum Beginn der Betriebsübernahme ggf. über sv.net.

 

Bei einer Wiedereingliederung ist die Unterbrechung K6 im Kalender zu löschen. Alternativ können Sie ein zweites Beschäftigungsverhältnis anlegen. Beachten Sie hierzu auch das Dokument Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Unterbrechung. Ohne der Unterbrechung liegen SV-Tage vor und es wird somit eine DEÜV-Anmeldung erstellt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Danke für die Hilfe.

Habe mit der Krankenkasse alles klären können.

Gruss

July

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letzte Antwort am 26.01.2021 06:10:29 von Gelöschter Nutzer
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