Liebe Community,
in 2021 haben wir für einen Mitarbeiter steuer- und sv-freie Zuschüsse zur Kinderbetreuung gezahlt. Dies möchte ich gerne korrigieren, da hier ein Fehler unterlaufen ist. Die Lohnsteuerbescheinigung für 2021 wird erst mit der Januar-Abrechnung erstellt und übermittelt. Gibt es die Möglichkeit (wenn ja, wie wäre diese umzusetzen) die Korrektur in den Dezember 2021 zu nehmen damit der Betrag nicht in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird? Er wird bei uns auf der Lohnsteuerbescheinigung im "Raum für weitere Angaben" ausgewiesen.
Danke für euer Feedback.
Liebe Michaela,
eine Korrektur in das Vorjahr ist im Dokument 5303336 recht gut beschreiben. Hier werden beide Möglichkeiten (Entstehungsprinzip <-> Zuflussprinzip) erörtert.
Beste Grüße!
Vielen Dank für deine Hilfe. Wenn ich die Daten vor dem 21.01.2022 sende, fließt die Berichtigung dann in die Lohnsteuerbescheinigung 2021 mit ein? Lt. unseren Systemeinstellungen werden die Lohnsteuerbescheinigungen erst im Januar erstellt und übermittelt.
Liebe Grüße!
Liebe Michaela,
die Zuordnung ist nach meinem Verständnis unabhängig vom Sendezeitpunkt der Daten, du kannst die Entgeltabrechnung für den Januar 2022 zum gewohnten Zeitpunkt erstellen.
Liebe Grüße!
Vielen Dank! Damit ich den richtigen Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen bekomme, korrigiere ich mit dem Entstehungsprinzip, richtig? Da es nur um einen komplett steuer- und sozialversicherungsfreien betrag geht, der korrigiert werden muss, hat dies ja keine Auswirkung auf die Lohnsteuer/Sozialversicherung.
Liebe Grüße!
Guten Morgen,
so kannst du vorgehen, wobei sich eine steuer- und beitragsfreie Zahlung idR nicht auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung wiederfindet oder?
Beste Grüße!
Doch leider:-) Unten im Feld "Raum für weitere Angaben" wird der (falsche) Betrag ausgewiesen.
Herzlichen Dank für deine Hilfe!!!