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Korrektur Lohnsteuerbescheinigung nach Monatsabschluss Januar 2021

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letzte Antwort am 05.02.2021 08:45:24 von J_B
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sternenreiterin
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Guten Tag zusammen,

 

es ist leider jetzt erst (nach der Erstellung der Lohnabrechnungen für Januar 2021) auf dem Lohnkonto aufgefallen, dass ein Mandant für die Monate April bis Juni 2020 einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld gezahlt hat. Den Monatsabschluss kann man ja nur für einen Monat zurücksetzen, d. h. die Korrektur erfolgt im Januar 2021. Das Problem ist nun, dass dieser AG-Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ja auch auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen müsste, die ich im Dezember 2020 bereits erstellt habe. Wie komme ich nun, bzw. mein Mandant und sein Mitarbeiter, an eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020? Und wie bekomme ich die Zahlen buchhalterisch in das Jahr 2020, damit das Lohnkonto stimmt? Oder muss das dann manuell erfolgen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

J_B
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Hallo,

 

welche Lohnart haben Sie denn für den Zuschuss verwendet? In der 5080 ist standardmäßig hinterlegt, dass die Beträge in der Zeile 15 auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird. 

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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sternenreiterin
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ich habe die Lohnart 5080 verwendet. Aber das nützt mir ja nichts. Ich habe die Dezember-Abrechnungen Mitte Dezember fertig gemacht, dabei werden automatisch die Lohnsteuerbescheinigungen erstellt und vor 2 Wochen habe ich die Januar-Abrechnungen gemacht. Das heißt, ich kann nur den Januar zurücksetzen, aber nicht den Dezember. Also komme ich so ohne weiteres nicht an eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung.

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J_B
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Wenn Sie die 5080 verwendet haben müssen die Beträge auch in Zeile 15 ausgewiesen werden. Ich würde mich an die DATEV wenden. Tut mir leid, dass ich nicht helfen konnte.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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sternenreiterin
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Ja, wenn es ich es im letzten Jahr erfahren hätte, wäre das auch in Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen worden. Ich muss aber ja jetzt im Februar eine Nachberechnung in das Vorjahr machen. 

 

Ich habe aber mittlerweile die Lösung gefunden. Beim Mitarbeiter unter Steuer-Besonderheiten "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungen ins Vorjahr" die Mitarbeitereinstellung auf "Entstehungsprinzip" ändern. Dann korrigiert er die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr.

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J_B
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Entstehungsprinzip, ich wollte es gerade schreiben. 🙂  Ich hatte Ihre Ausgangssituation anscheinend nicht komplett verstanden. 🙈

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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letzte Antwort am 05.02.2021 08:45:24 von J_B
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