abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Keine Wiederbeschäftigung nach Elternzeit

1
letzte Antwort am 09.12.2021 14:29:02 von LF
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbneumann
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
125 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe den Lohn von einer ausgeschiedenen Mitarbeiterin übernommen und gesehen, dass eine Mitarbeiterin unseres Mandanten am 20.11.2020 ein Kind auf die Welt gebracht hat. Nach dem Mutterschutz wurde Sie mit Fehlzeit Elternzeit geschlüsselt.

 

Laut Info vom Mandant aus November 2020 hat sie damals geplant für drei Jahre in Elternzeit zu gehen. Allerdings hat er auch mitgeteilt, dass sie nach der Elternzeit nicht mehr bei ihm beschäftigt sein wird. 

 

Ist es korrekt, dass die Fehlzeit Elternzeit jetzt geschlüsselt ist oder hätte sie nach dem Mutterschutz ausscheiden müssen?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

VG

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
108 Mal angesehen

Meinem Verständnis nach scheidet sie zu einem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung vorliegt. Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis doch fort?

0 Kudos
1
letzte Antwort am 09.12.2021 14:29:02 von LF
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage