Hallo zusammen,
folgendes Problem besteht bei der Abführung des Kammerbeitrags Bremen:
Unser Mandant betreibt ein Restaurant in Bremen, der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist jedoch in Niedersachsen. In Niedersachsen werden also auch die Lohnabrechnungen erstellt.
Wir haben im L+G die Daten zur Berechnung des Kammerbeitrags hinterlegt, die Berechnung auf den Abrechnungen der Mitarbeiter klappt auch wunderbar.
Jedoch wird dieser Kammerbeitrag nicht in der LST-Anmeldung ausgewiesen, da zuständiges Bundesland aufgrund des Verwaltungssitzes Niedersachsen ist und auch ein FA aus Niedersachsen hinterlegt ist. Dies muss laut Auskunft des Finanzamts in Niedersachsen auch so sein, da die Lohnsteuer zwingend hier anzumelden ist.
Das Finanzamt Bremen hat nun eine Steuernummer für das Restaurant vergeben, zu der der Kammerbeitrag gemeldet werden soll. (Kennziffer 68 laut Mitteilung FA Bremen).
Im DATEV können wir ja das FA Bremen mit der neuen Steuernummer nicht hinterlegen, da dort schon das FA aus Niedersachsen hinterlegt ist.
Hat jemand einen ähnlichen Fall und kann uns weiterhelfen, wie hier vorgegangen werden muss?
Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Voraus!
VG Anja
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn diese Konstellation bei Ihnen ein Einzelfall ist, ist es vermutlich die einfachste und schnellste Möglichkeit den Kammerbeitrag beim FA in Bremen manuell über Elster zu melden.
Viele Grüße,
bfit
Wir müssen dann also für den Mandanten erst mal einen Elster-Zugang erstellen, richtig?
Moin,
ich habe hier seit Jahren einen Elster-Zugang als Kanzlei. Daher meine Antwort. Dort lassen sich in solchen Fällen relativ schnell und einfach LSt-Anmeldungen erstellen und senden.
Es gibt bei DATEV jedoch auch das Programm DÜ-Formular LSt-Anmeldung (s. Dok. 1080732 im DATEV-Hilfe-Center). Dann benötigen Sie keinen Elster-Zugang.
Viele Grüße,
bfit
Vielen Dank für die Hilfe! So werden wir es dann hier auch machen.
Kein Problem 😊!
Dafür ist die Community da.
Viel Erfolg und viele Grüße,
bfit