Hallo Zusammen,
Bei der Abschlussprüfung für KUG 2020, wurde uns folgender "angeblicher Fehler" genannt, der zu korrigieren wäre.
Zum Sachverhalt:
MA war vor Beginn des KuG-Zeitraums erkrankt. 16.03.2020-13.04.2020
KUG bewilligt ab 01.04.2020, MA hatte 59,54 Std. normal gearbeitet, 31,20 KUG Stunden (nach dem 13.04.) und die Krankstunden waren 78,00 Std. Automatische Aufstockung auf 172 Std. waren 3,26 Std.
Wir haben die Fehlzeit ab 01.-13.04.2020 KUG/S-KUG Krank eingestellt, sowie mit der LA 413 die Stunden eingegeben. Das Arbeitsausfallgeld haben wir bei der Krankenkasse geltend gemacht.
Auf der Auswertung Bruttosoll-/istentgelt wird das Krankengeld in Höhe KUG, nicht auf das Ist-Entgelt gerechnet. Was unserer Meinung nach ja auch richtig ist! Selbst in den Beispielen von DATEV wird es nicht dazugerechnet.
Nun stellt die Agentur für Arbeit aber genau das als Fehler hin. Folgenden Text haben Sie uns geschrieben:
Leider wurden die AU-Stunden (78,00 h) von Frau S. nicht korrekt auf das Ist-Entgelt hinzugerechnet.
Erläuterung:
Erhöhung des Ist-Entgeltes, wenn Krankengeld bezogen wurde
Das Ist-Entgelt ist auch in den Fällen entsprechend zu erhöhen, in denen die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer während des Anspruchszeitraums Krankengeld (§§ 44, 45 SGB V) erhält. Das Ist-Entgelt dieser Personen ist so zu berechnen, als hätte eine Arbeitsunfähigkeit im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen. Bei dieser fiktiven Berechnungsweise sind auch die zusätzlich zum Entgelt zu leistenden Zuschläge oder Zulagen zu berücksichtigen, die im Falle einer Arbeitsleistung zum Arbeitsentgelt gezahlt worden wären. Dies gilt nicht für die Krankengeld-Zahlung in Höhe des Kug nach § 47b Abs. 5 SGB V.
Beispiel Soll Entgelt:
Soll-Arbeitszeit * Stundenlohn = Soll Entgelt
172 Stunden * 9,76 € = 1.678,72 €
Beispiel Ist Entgelt (Erhöhung wegen Krankengeldbezug):
abgeleistete Arbeitsstunden + Krank ohne Lohnfortzahlung = Zwischensumme * Stundenlohn + autom. Aufstockung auf tarifl. Sollstunden = Ist Entgelt
59,54 Stunden + 78 Stunden = 137,54 Stunden * 9,76 € + 31,82 = 1.374,21 €
Das Kurzarbeitergeld und die SV-Beiträge für Frau S. sind dementsprechend noch zu berechnen.
Vielleicht übersehe ich ja irgendetwas... Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
VG Mandy
Hallo,
die Arbeitsagentur hat ja selber geschrieben.
"Dies gilt nicht für die Krankengeld-Zahlung in Höhe des Kug nach § 47b Abs. 5 SGB V."
Wenn sich der Einwand der Arbeitsagentur nur auf den "Krank vor KUG" Zeitraum bezieht sollte hier eigentlich nichts dem Ist-Entgelt zugerechnet werden, weder mit dem fiktiven Arbeitsentgelt noch dem Krankengeld in Höhe KUG.