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KUG - Negatives Ist-Gehalt - Formel für Berechnung des Arbeitsausfalls

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letzte Antwort am 09.07.2020 09:45:15 von Darlene_Pfahler
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Mona223
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

 

gibt es eine Vorschrift. welche Kürzungsformel der Festbezüge bei Kurzarbeit  anzuwenden ist? Ich habe bisher meinen Mandanten mit der Formel "wöchentliche Arbeitszeit x 13/3" abgerechnet.

Im Monat Juli führt dies nun dazu, dass kein Ist-Entgelt abgerechnet wird, obwohl der Mitarbeiter an einem Tag gearbeitet hat.

 

Es kommt der Hinweistext, dass das Entgelt gemäß Formel auf 0 EUR gekürt wird, da die anzusetzenden monatlichen Stunden kleiner als die Fehlstunden sind. 

 

wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit: 40 Stunden

Arbeitszeit im Juli: 8 Stunden (1 Tag) 

Sollarbeitszeit Juli: 184 Stunden

Fehlstunden Juli:  176 Stunden

 

Ist die Formel auf "Betrag / Sollarbeitszeit * Fehlstunden" zu ändern und gibt es dazu eine Quelle? Ich kann leider in der Literatur nichts dazu finden.

 

Dann wäre dies wohl auch rückwirkend für die Vormonate zu korrigieren.

 

Danke für die Hilfe.

Simone

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
1187 Mal angesehen

Hallo Simone,

 

für die Berechnung bei Stundenausfällen, wie z. B. bei Kurzarbeit, ist die Umrechnungsformel ausschlaggebend.

 

Unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter finden Sie in der Gruppe Teilmonatsberechnung im Feld Ausfall von Stunden eine Reihe von Umrechnungsformeln:

 

- Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 13 / 3) * Fehlstunden)

- Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 4,35) * Fehlstunden)

- Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)

- Betrag - (Betrag / feste Stunden * Fehlstunden)

- Betrag * zu bezahlende Stunden / Sollarbeitsstunden
- Betrag * zu bezahlende Stunden / feste Stunden

- Betrag * zu bezahlende Stunden / (wöchentl. AZ * 13 / 3)
- Betrag * zu bezahlende Stunden / (wöchentl. AZ * 4,35)

 

 

Aufgrund der Vielzahl von Vereinbarungen in Form von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen usw. können wir Ihnen keine Formel empfehlen.

 

Grundsätzlich können bei Bedarf diese Formeln auch rückwirkend über die Historie geändert werden.

 

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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Mona223
Beginner
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Nachricht 3 von 4
1181 Mal angesehen

Hallo Frau Eichler,

 

Vielen Dank für die Antwort.

 

Wenn man die Historie ändert, erfolgt keine Korrektur der Vormonate. Kann es sein, dass diese nur erfolgt, wenn ein Festbezug geändert wurde? Können Sie mir mitteilen, wie man ansonsten die Korrektur anstoßen kann?

 

Vielen herzlichen Dank.

Simone

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1130 Mal angesehen

Hallo Simone,


die rückwirkende Änderung der Umrechungsformel für die Teilmonatsberechnung löst keine automatische Nachberechnung aus.


Wenn die geänderte Umrechnungsformel für vorherige Monate berücksichtigt und nachberechnet werden soll, geben Sie im Zuge der Lohnabrechnung den entsprechenden Monat als "Erster Monat der Nachberechnung" an.
Somit kann die Änderung auch für zurückliegende Monate greifen.


Eine Liste der Daten, die eine automatische Nachberechnung auslösen, finden Sie in Lohn und Gehalt unter Hilfe | Inhalt, Index und Suchen... | Reiter "Index" mit dem Stichwort "Automatische Nachberechnung".


Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.07.2020 09:45:15 von Darlene_Pfahler
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