Hallo liebe Community,
gibt es eine Vorschrift. welche Kürzungsformel der Festbezüge bei Kurzarbeit anzuwenden ist? Ich habe bisher meinen Mandanten mit der Formel "wöchentliche Arbeitszeit x 13/3" abgerechnet.
Im Monat Juli führt dies nun dazu, dass kein Ist-Entgelt abgerechnet wird, obwohl der Mitarbeiter an einem Tag gearbeitet hat.
Es kommt der Hinweistext, dass das Entgelt gemäß Formel auf 0 EUR gekürt wird, da die anzusetzenden monatlichen Stunden kleiner als die Fehlstunden sind.
wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit: 40 Stunden
Arbeitszeit im Juli: 8 Stunden (1 Tag)
Sollarbeitszeit Juli: 184 Stunden
Fehlstunden Juli: 176 Stunden
Ist die Formel auf "Betrag / Sollarbeitszeit * Fehlstunden" zu ändern und gibt es dazu eine Quelle? Ich kann leider in der Literatur nichts dazu finden.
Dann wäre dies wohl auch rückwirkend für die Vormonate zu korrigieren.
Danke für die Hilfe.
Simone
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Simone,
für die Berechnung bei Stundenausfällen, wie z. B. bei Kurzarbeit, ist die Umrechnungsformel ausschlaggebend.
Unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter finden Sie in der Gruppe Teilmonatsberechnung im Feld Ausfall von Stunden eine Reihe von Umrechnungsformeln:
- Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 13 / 3) * Fehlstunden)
- Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ * 4,35) * Fehlstunden)
- Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden * Fehlstunden)
- Betrag - (Betrag / feste Stunden * Fehlstunden)
- Betrag * zu bezahlende Stunden / Sollarbeitsstunden
- Betrag * zu bezahlende Stunden / feste Stunden
- Betrag * zu bezahlende Stunden / (wöchentl. AZ * 13 / 3)
- Betrag * zu bezahlende Stunden / (wöchentl. AZ * 4,35)
Aufgrund der Vielzahl von Vereinbarungen in Form von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen usw. können wir Ihnen keine Formel empfehlen.
Grundsätzlich können bei Bedarf diese Formeln auch rückwirkend über die Historie geändert werden.
Hallo Frau Eichler,
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn man die Historie ändert, erfolgt keine Korrektur der Vormonate. Kann es sein, dass diese nur erfolgt, wenn ein Festbezug geändert wurde? Können Sie mir mitteilen, wie man ansonsten die Korrektur anstoßen kann?
Vielen herzlichen Dank.
Simone
Hallo Simone,
die rückwirkende Änderung der Umrechungsformel für die Teilmonatsberechnung löst keine automatische Nachberechnung aus.
Wenn die geänderte Umrechnungsformel für vorherige Monate berücksichtigt und nachberechnet werden soll, geben Sie im Zuge der Lohnabrechnung den entsprechenden Monat als "Erster Monat der Nachberechnung" an.
Somit kann die Änderung auch für zurückliegende Monate greifen.
Eine Liste der Daten, die eine automatische Nachberechnung auslösen, finden Sie in Lohn und Gehalt unter Hilfe | Inhalt, Index und Suchen... | Reiter "Index" mit dem Stichwort "Automatische Nachberechnung".
Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG