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Jährliches SV-Brutto negativ

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letzte Antwort am 22.03.2017 15:40:43 von Katharina_Dietl
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reikas_volkmann
Beginner
Offline Online
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Hallo,

ich bin ganz neu hier und auch noch nicht so fit in der Abrechnung.

Seit Anfang des Jahres habe ich ein Problem...

Eine Abrechnung bei uns sieht wie folgt aus:

Grundgehalt, evtl. Fahrgeldzuschuss sowie eine Zulage für Anwwesenheit (d. h. möchte jemand ein paar Tage frei oder fehlt aufgrund einer Erkrankung, führt das zu einer Minderung/eiinem Abzug der Zulage).

Nun war ich lange Zeit krank (über 6 Wochen) und hatte vor meiner Fehlzeit auch noch ein paar Tage frei, so das es zu diesen Abzügen kam.

Dementsprechend habe ich in

Bewegungsdaten - Erfassungstabellen - Standard

die Werte im Minus eingegeben und eine Probeabrechnung durchlaufen lassen mit nachfolgender Meldung:

Das jährliche SV Brutto in Höhe von ... ist im Monat 03/2017 negativ. Dies führt zu fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die SV-Prozentsätze geänder haben. Führen Sie statt dessen mit einer Wiederabrechnung eine Nachberechnung auf den Auszahlungsmonat durch und erfassen den Einmalbezug im Minus.

Dies habe ich auch getan, jedoch mit folgender Meldung:

Fehlzeit-Beginn: 02.01.2017

Personaldaten/Entlohnung/Festbezüge, Register Stundenlohn/Vorschuss/sonstige Angaben

Meldezeitraum: 02.01.2017 - 15.01.2017

EEL: Das "laufende Brutto vereinbart" ist nicht vorhanden. Für die Berechnung wird stattdessen das "laufende Brutto tatsächlich" herangezogen.

Leider habe ich das in den letzten beiden Monaten so weggeschickt....

Wie muss ich nun vorgehen? Ich will ja nicht noch eine Meldung an die Krankenkasse, sondern einfach endlich eine vernüftige Abrechnung durchführen...

Über eine Nachricht freue ich mich

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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628 Mal angesehen

Hallo Community,

Ihrem geschilderten Sachverhalt bzw. der ersten Fehlermeldung entnehme ich, dass die Zulage als Einmalbezug abgerechnet wird.

Ein Einmalbezug kann immer nur im Monat der Auszahlung gekürzt werden.

Haben Sie beispielsweise im Januar eine Zulage als Einmalzahlung abgerechnet und soll diese nun rückwirkend gekürzt werden, können Sie den Differenzbetrag über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard buchen. Bitte erfassen Sie Ihre Buchung im aktuellen Bearbeitungsmonat und wählen als Nachberechnungsmonat den ursprünglichen Auszahlungsmonat.

Die zweite Fehlerhinweismeldung bezieht sich auf die EEL-Bescheinigung.

Hier wird lediglich das tatsächliche, laufende Bruttoentgelt für die Berechnung herangezogen. Es ist alternativ auch möglich unter Personaldaten | Entlohnung | Register Stundenlohn/ Vorschuss/ sonstige Angaben ein lfd. Brutto vereinbart vorzugeben. Dies ist jedoch keine Pflichtangabe und es besteht aufgrund des Hinweises im Protokoll kein Handlungsbedarf.

Beste Grüße

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.03.2017 15:40:43 von Katharina_Dietl
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