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Gruppenkrankenversicherung

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letzte Antwort am 21.02.2025 07:12:24 von Jacqueline_Schön
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M-Wolf
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich benötige Hilfe bei der Abrechnung der Gruppenkrankenversicherung.

 

Der Versicherungsbeitrag betrug bisher 49,50 €. Die Abrechnung erfolgte über die Stammlohnart 869 steuer- und sv-frei.

 

Der Versicherungsbeitrag wurde erhöht auf 62,08 € und somit unterliegt der gesamte Wert des Sachbezugs der Lohnsteuerberechnung, da die Freigrenze von 50,00 € überschritten wird.

 

Meine Frage lautet nun ob die SV-Freiheit weiterhin gewährleistet ist und die Abrechnung über die Stammlohnart 235 erfolgen kann mit Steuer- und SV-Behandlung: 2 - Bezüge nur steuerpflichtig???

Oder muss der Betrag steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden???

 

Ich freue mich auf eure Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Manuela Wolf

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
64 Mal angesehen

Hallo Frau Wolf,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Abrechnung erfolgen soll.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.02.2025 07:12:24 von Jacqueline_Schön
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