Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Abrechnung der Gruppenkrankenversicherung.
Der Versicherungsbeitrag betrug bisher 49,50 €. Die Abrechnung erfolgte über die Stammlohnart 869 steuer- und sv-frei.
Der Versicherungsbeitrag wurde erhöht auf 62,08 € und somit unterliegt der gesamte Wert des Sachbezugs der Lohnsteuerberechnung, da die Freigrenze von 50,00 € überschritten wird.
Meine Frage lautet nun ob die SV-Freiheit weiterhin gewährleistet ist und die Abrechnung über die Stammlohnart 235 erfolgen kann mit Steuer- und SV-Behandlung: 2 - Bezüge nur steuerpflichtig???
Oder muss der Betrag steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden???
Ich freue mich auf eure Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Manuela Wolf
Hallo Frau Wolf,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Abrechnung erfolgen soll.