Ist es richtig, dass in Lohn und Gehalt der Großbuchstabe M für das Folgejahr wieder deaktiviert werden muss,
obwohl ich den Großbuchstaben M eigentlich nur für einen Zuordnungsmonat eingebe?
Wir erfassen z. B. wie folgt:
Bereitstellung einer Mahlzeit Zuordnungsmonat
x 08/2019
(leer) 01/2020
Ist dieses Vorgehen richtig? Oder gibt es praktikablere Lösungen?
Der Hilfe ist diesbezüglich nichts zu entnehmen.
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
Silke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Silke,
es ist ausreichend, wenn Sie bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten in der Registerkarte "Sonstige Angaben" einmalig die Angabe für die "Bereitstellung einer Mahlzeit" für den entsprechenden Monat hinterlegen, in dem eine Mahlzeit bereitgestellt wurde.
Da es sich hier um einen "Zuordnungsmonat" und kein "Gültig ab"-Datum handelt, muss die Angabe für das Folgejahr nicht deaktiviert werden, wenn diese nicht mehr greifen soll.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG