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Großbuchstabe M deaktivieren in Lohn und Gehalt?

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letzte Antwort am 15.01.2020 15:14:15 von Darlene_Pfahler
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S-G
Einsteiger
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Ist es richtig, dass in Lohn und Gehalt der Großbuchstabe M für das Folgejahr wieder deaktiviert werden muss,

obwohl ich den Großbuchstaben M eigentlich nur für einen Zuordnungsmonat eingebe?

 

Wir erfassen z. B. wie folgt:

 

Bereitstellung einer Mahlzeit                                           Zuordnungsmonat

x                                                                                       08/2019

(leer)                                                                                 01/2020

 

Ist dieses Vorgehen richtig? Oder gibt es praktikablere Lösungen?

Der Hilfe ist diesbezüglich nichts zu entnehmen.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße

 

Silke

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
592 Mal angesehen

Hallo Silke,


es ist ausreichend, wenn Sie bei dem Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten in der Registerkarte "Sonstige Angaben" einmalig die Angabe für die "Bereitstellung einer Mahlzeit" für den entsprechenden Monat hinterlegen, in dem eine Mahlzeit bereitgestellt wurde.


Da es sich hier um einen "Zuordnungsmonat" und kein "Gültig ab"-Datum handelt, muss die Angabe für das Folgejahr nicht deaktiviert werden, wenn diese nicht mehr greifen soll.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.01.2020 15:14:15 von Darlene_Pfahler
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