Ein Mitarbeiter soll ab Juli eine Gehaltserhöhung bekommen. Das Bruttoentgelt läge dann bei 1.305 €. Er hat eine BAV mit Gehaltsverzicht in Höhe von 200 €. Bleibt er in der Gleitzone ?
Hallo,
ja, bleibt er, da er nach dem Gehaltsverzicht wieder unter der Grenze liegt.
VG
Entscheidend ist das sv-pflichtige Gesamtentgelt.
Also Gehalt abzüglich Gehaltsumwandlung.
Dankeschön