Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter hatte am 9. Mai (gesetzlicher Feiertag in Deutschland) einen Arbeitseinsatz in der Türkei.
In der Türkei ist dieser Tag kein gesetzl. Feiertag.
Kann man dem Mitarbeiter für diesen Tag dennoch einen steuer- und sv-freien Zuschlag auszahlen oder ist das nicht zulässig?
Vielen Dank im Voraus.
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Vielen Dank für die Hilfe.