Hallo und Hilfe,
ich melde mich hier als Arbeitnehmer. In unserem Betrieb wird mit Datev gearbeitet.
Wir bekommen lt. Tarifvertrag nach TVÖD die üblichen SFN-Zuschläge, die auch steuerfrei ausgezahlt werden,
außer am 24.12. und am 31.12.. Es wird lt. TV ab 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr an beiden Tagen ein Zeitzuschlag in Höhe von 35 % steuer- und sozialversicherungspflichtig ausgezahlt, obwohl lt. § 3b EStG ab 14.00 Uhr der Zuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei ist ( die Voraussetzungen des § 3b zur steuerfreien Auszahlung werden gefüllt).
Die Begründung der Lohnbuchhalterin:
Beim dem § 3b handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Man habe deshalb vor 20 Jahren beschlossen, die Zuschläge am 24.12. und 31.12. steuer- und sozialversicherungpflichtig auszuzahlen. Es wäre zu viel Aufwand, die Zuschäge aufzuteilen und Datev gäbe das auch nicht her. Sie habe das mit dem Steuerberater und dem Arbeitgeberverband besprochen.
Nach umfangreicher Recherche finde ich keine Bestätigung für die obige Aussage.
Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen?
VG und vielen Dank im Voraus
Da es sich hier um eine Rechtsberatung handelt wären viele weitere Faktoren zu berücksichtigen um die individuelle Handhabung zu überprüfen. Gerade in dem speziellen Fall mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes empfiehlt es sich einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Danke für die Antwort.
Viele Grüße