Guten Tag liebe Datev-Community,
ich hoffe, dass sich einer von Euch mit diesem Thema auskennt. Es geht mir in diesem Beitrag nicht um die A1-Bescheinigung sondern um die länderspezifischen Meldungen in AUT.
Meines Erachtens muss für eine Entsendung nach AUT eine "ZKO3-Meldung" erstellt werden. (Es geht um Arbeitsleistungen im Dienstleistungsbereich)
Jetzt bin ich noch auf die Meldung für "grenzüberschreitende Dienstleistungen in Österreich - Anzeige über die Erbringung § 373a IV GewO 1994" gestoßen.
Nun stellt sich mir folgende Frage: Muss ich beide Meldungen erstellen?
Falls mir dazu jemand input geben kann wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Mika
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