Hallo,
wir berechnen bei einem Mandanten mit Stundenlohn die Entgeltfortzahlung im Urlaubs- oder Krankheitsfall mit dem Durchschnittspeicher der letzten 3 Monate.
Dies Funktioniert eigentlich immer gut.
Nun kam es aber bei einigen Arbeitnehmern zu Lohnerhöhungen ( Stundenlohn )
Die Berechnung des Durchschnittspeichers erfolgt jedoch mit dem bisherigen Stundensatz, da dieser ja in den letzten 3 Monaten noch gültig war.
Laut gesetzlicher Grundlage muss der Berechnung jedoch der aktuelle Stundensatz, also inkl. Lohnerhöhung zugrunde gelegt werden.
gibt es hierzu eine Programmlösung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo,
Sie können in dem Fall nur über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen bei der Erfassung der Stunden den abweichenden Lohnfaktor (Spalte AbwLof) erfassen. Ansonsten rechnet das Programm mit den im Rechenzentrum gespeicherten Durchschnittswerten.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG